Frage von Andre R. • 14.01.2013
Frage an Jochen Ott von Andre R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ott.
Am 31.12.2012 lief die Gültigkeit des Sonderzahlungsgesetz NRW aus. Mit Gesetz vom 15.12.2012 (Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums) wurde das Ablaufdatum alternativlos gestrichen ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13631&ver=8&val=13631&sg=0&menu=1&vd_back=N )
. Bedeutet dies, dass die Sonderzahlungen auf unbestimmte Zeit reduziert bleiben? Wenn ja, wie stehen Sie, als Ansprechpartner im Landtag dazu? Sonderzahlung wieder auf 100%? Sonderzahlung in das Grundgehalt integrieren? Jetzigen Status belassen?.
MfG,
Andre Rosenbaum
Beamter aus Porz-Ensen
Antwort ausstehend von Jochen Ott SPD