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Jochen Kohler
CSU
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Frage von Andreas M. •

Wie steht die CSU zur Möglichkeit einer Einführung der pauschalen Beihilfe nach dem Hamburger Modell in Bayern?

Hallo Herr Kohler,

In einer Vielzahl von Bundesländern gibt es schon Regelungen zu einer pauschalen Beihilfe und damit die Möglichkeit für Beamte finanziell verträglich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Für Bayern habe ich zu diesem Thema allerdings keinerlei Informationen gefunden. Wie steht ihre Partei zur Einführung einer solchen pauschalen Beihilfe, die vor allem auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen mit Behinderungen den Einstieg in das Beamtentum erleichtert und eine echte Alternative zu einer privaten Krankenversicherung bietet?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Haltung der CSU bezüglich der Einführung der pauschalen Beihilfe nach dem Hamburger Modell in Bayern.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag lehnt die Einführung einer Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung, die auch als „Hamburger Modell“ bekannt ist, ab. Dieses Modell führt zu einem einseitigen Vorteils-Hopping, was dem Solidaritätsgedanken widerspricht. In einem Flächenland wie Bayern würde es zu nicht kalkulierbaren Folgen führen, auf die der Gesetzgeber letztlich keine Einflussmöglichkeiten mehr hätte. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung liegt hierfür beim Bund. Das bewährte System der Gewährung von Beihilfen gründet in der Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn und gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums. Diese Pflicht erfüllt der Dienstherr in erster Linie durch die Gewährung von Bezügen, die den gesamten Lebensbedarf des Beamten bzw. Versorgungsempfängers und seiner Familie abdecken sollen. Aufwendungen im Krankheitsfall und für die (ergänzende) Krankenversicherung sind grundsätzlich aus den Dienst- bzw. Versorgungsbezügen zu bestreiten. Um den einzelnen Beihilfeberechtigten vor einer übermäßigen Belastung zu bewahren, gewährt der Dienstherr darüber hinaus im konkreten Krankheitsfall als zusätzliche Fürsorgeleistung die Beihilfe. Eine weitere Beteiligung in Form eines laufenden Beitragszuschusses, der unabhängig von konkreten Krankheitsaufwendungen zu erbringen wäre, ist mit diesem System nicht vereinbar. An diesen Grundfesten wollen wir als CSU-Fraktion nicht rütteln.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Erklärung die Beweggründe zur Haltung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag näherbringen konnte und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Kohler, MdL
 

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