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Jochen Kohler
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Frage von Fabian W. •

Frage an Jochen Kohler von Fabian W. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Kohler,
mich würde interessieren, aus welchen Gründen Sie gegen eine Aufhebung der Beobachtung der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" durch den bayerischen Verfassungsschutz gestimmt haben? Inwiefern unterscheidet sich die Vereinigung in Bayern von der in anderen Bundesländern, da in keinem anderen Bundesland eine offizielle Beobachtung durch den jeweiligen Verfassungsschutz stattfindet?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Woller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich wie folgt beantworten möchte:

In Reaktion auf die im November 2019 getroffene Entscheidung der Finanzbehörden des Landes Berlin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) wurden im Dezember 2019 im Bayerischen Landtag zwei Anträge gestellt, mit denen die Einstellung der Beobachtung der VVN-BdA durch den Verfassungsschutz und die Wiederanerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins verlangt wurde. Der Bayerische Landtag als das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung in Bayern hat diese Anträge mit großer Mehrheit abgelehnt, insbesondere da die Beobachtung von extremistischen Bestrebungen nicht im Ermessen der Verfassungsschutzbehörden steht, sondern dann erfolgen muss, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die VVN-BdA ist zuletzt im Verfassungsschutzbericht Bayern für das Jahr 2019 als bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus aufgeführt, weil hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in ihr Bestrebungen verfolgt werden, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die Bewertung der VVN-BdA als linksextremistisch beeinflusst ergibt sich aus einer Gesamtschau der den Verfassungsschutzbehörden aktuell vorliegenden Erkenntnissen über die VVN-BdA. Danach arbeitet die VVN-BdA mit offen verfassungsfeindlichen Kräften zusammen. Dazu gehören insbesondere die DKP sowie autonome - auch gewaltbereite- Gruppen. Ähnlich wie auf Bundesebene, ist auch auf Landesebene der Einfluss von Linksextremisten, insbesondere aus der DKP auf die politische Arbeit der VVN-BdA maßgeblich.

Die von der VVN-BdA verfolgte Form des Antifaschismus dient in diesem Zusammenhang nicht nur dem - grundsätzlich wünschenswerten - Entgegentreten gegen Rechtsextremismus; vielmehr werden alle nicht-marxistischen System und damit auch die parlamentarische Demokratie als eine Vorstufe zum Faschismus bezeichnet, die es zu bekämpfen gilt.

Eine gegen die entsprechende Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Bayern gerichtete Klage der bayerischen Landesvereinigung der VVN-BdA hat das Verwaltungsgericht München im Oktober 2014 abgewiesen. Der hiergegen gestellte Berufungszulassungsantrag der VVN-BdA wurde im Februar 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mangels ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils abgelehnt. Nähere Einzelheiten könnten Sie im Verfassungsschutzbericht Bayern (Seiten 260 f.) unter https://www.verfassungsschutz.bayern.de/ueberuns/medien/publikationen/index.html nachlesen.

Aufgrund der genannten Punkte habe ich gegen eine Aufhebung der Beobachtung gestimmt. 

 

Jochen Kohler, MdL

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