(...) Wenn Bürger, welche nicht als Kreistagsmitglied betroffen sind, ist, wenn Verwaltungsakte ergangen sind, in der Regel der Rechtsweg gegeben. Daneben bleibt es unbenommen Dienstaufsichtsbeschwerden einzureichen. (...)
(...) Eine durchgängige persönliche Haftupersönliche Haftung für Fehlerchtsverfahren halte ich weder rechtlich noch gesellschaftlich nicht für sinnvoll, da es die Entscheidungsfindung im Endeffekt lähmen würde. (...)
(...) Die ergangenen Entscheidungen der Gerichte kann ich daher nicht beurteilen, weil sie mir nicht vorliegen. Die Frage, wie Gutachten zu beurteilen sind und wie die Gerichte damit umgehen, stehen - wie mir bekannt ist - durchaus im Fokus der Fortbildung von Richterinnen und Richter, um mögliche Fehlerquellen besser zu erkennen und möglichst auszuschließen. Eine ´ungeschriebene Regel´, welche die Anwendung bestehender gesetzlicher Regelungen quasi aussetzen würde, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. (...)
(...) Ich gehe davon aus, dass die generelle Einführung von Wortprotokollen für Tatsacheninstanzen nicht sinnvoll ist, da der zu erwartende Erkenntnisertrag (...)
(...) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, obwohl ich von Beruf Rechtsanwalt bin, Ihnen hier keine rechtlich verbindliche Auskunft geben kann. Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, soll der Ausschuss eines Kreistagsausschusses ggf. durch den Landrat erweitert werden. (...)
Sehr geehrte Frau Bonin,