(...) Das Land Rheinland-Pfalz hat wie andere Länder auch in kürzester Zeit einen Nachtrags-Haushalt beschlossen in welchem Hilfen und Mehrkosten für medizinischen Aufwand in Milliardenhöhe enthalten sind, damit wir handlungsfähig sind. Sie sprechen die Auszahlung der Bundeshilfen an. Hier hat Rheinland-Pfalz nicht wie das angesprochene Bundesland NRW nicht mit der Auszahlung begonnen, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Bundestag und Bundesrat beschlossen waren. (...)
(...) Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht die Einführung und Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den folgenden Bereichen vor: Öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten, Universitäten, Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen und Sportstätten. In den rauchfreien Einrichtungen besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten; es gilt für Gebäude und im Hinblick auf den besonderen Schutz junger Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe und im Schulbereich auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände. (...)
(...) Wenn Bürger, welche nicht als Kreistagsmitglied betroffen sind, ist, wenn Verwaltungsakte ergangen sind, in der Regel der Rechtsweg gegeben. Daneben bleibt es unbenommen Dienstaufsichtsbeschwerden einzureichen. (...)
(...) Eine durchgängige persönliche Haftupersönliche Haftung für Fehlerchtsverfahren halte ich weder rechtlich noch gesellschaftlich nicht für sinnvoll, da es die Entscheidungsfindung im Endeffekt lähmen würde. (...)
(...) Die ergangenen Entscheidungen der Gerichte kann ich daher nicht beurteilen, weil sie mir nicht vorliegen. Die Frage, wie Gutachten zu beurteilen sind und wie die Gerichte damit umgehen, stehen - wie mir bekannt ist - durchaus im Fokus der Fortbildung von Richterinnen und Richter, um mögliche Fehlerquellen besser zu erkennen und möglichst auszuschließen. Eine ´ungeschriebene Regel´, welche die Anwendung bestehender gesetzlicher Regelungen quasi aussetzen würde, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. (...)