
(...) daß Kinderpornographie und deren Verbreitung ein verabscheuungswürdiges Verbrechen ist und verfolgt werden muß, darüber besteht sicherlich kein Zweifel. Ob aber der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sperrung von Kinderporno-Webseiten ein erfolgversprechender Weg ist, darüber habe ich insofern meine Zweifel, als hier im Gegenzug zu stark in die vom Grundgesetz garantierte Zensurfreiheit eingegriffen wird, zumal bisherige Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen bereits mit "Stopplisten" gearbeitet wird, auch keine hundertprozentige Sicherheit nachweisen, daß dadurch ein Ausschluß des Zugangs zu derartigen Seiten gewährleistet werden kann. (...)