Frage an Joachim Zeller von Rosemarie S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Zeller,
ich hätte gerne gewusst, inwieweit sich die CDU gegenüber der geplanten Neureglung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien verhalten will. Außerdem interessiert es mich, zu erfahren, wie der Gefahr einer Ausheblung des Grundgesetzes durch den Lissabonvertrag begegnet werden soll- insbesondere auch im Blick auf den grundgesetzlich geschützten Vorrang der Ehe zwischen Mann und Frau. Siehe Gutachten Prof. Murswiek, geschäftsführender Direktor des Instituts für öffentl. Recht, Freiburg http://womblog.de/2009/04/18/vertrag-von-lissabon-hebelt-deutsches-verfassungsgericht-aus/
Mit freundlichen Grüßen,
Rosemarie Stresemann, Berlin
Sehr geehrte Frau Stresemann,
die Abgeordneten der CDU sind gegen eine Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Allein in den letzten acht Jahren wurden vier Richtlinien zu Antidiskriminierung erlassen: die Antirassismus-Richtlinie, die Rahmenrichtlinie zur Beschäftigung und die Gleichberechtigungs-Richtlinie sowie die Antidiskriminierungs-Richtlinie. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland hat die vier Richtlinien bereits umgesetzt. Nun sollten erst Erfahrungen gesammelt werden, denn die Rechtsunsicherheit ist noch sehr groß. Die gegenwärtigen Probleme müssen erst analysiert werden, bevor die Kommission mit neuen Richtlinienvorschlägen kommt. Ansonsten ist das Resultat mehr Bürokratie, mehr Kosten für die Bürger und weniger Rechtssicherheit. Damit wäre niemandem gedient, schon gar nicht dem Kampf gegen Diskriminierung. Die vom Grundgesetz geforderte Vorrangstellung der Ehe von Mann und Frau sehe ich bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2002 zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und den bisherigen Folgerungen daraus stark relativiert, so daß ich nicht erkennen kann, daß der Lissabon-Vertrag hier noch zusätzlich eingreifen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Zeller