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Joachim Steyer
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Frage von Matthäus F. •

Frage an Joachim Steyer von Matthäus F. bezüglich Staat und Verwaltung

Herr Steyer, wie kommen wir Ihrer Ansicht nach wieder zu einem parteipolitisch neutralen und objektiven Verfassungsschutz in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg, bzw. macht die derzeit so genannte Institution bzw. deren personelle Besetzung überhaupt noch Sinn?

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Sehr geehrter Herr Felder,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit der Ablösung Hans-Georg Maaßens durch Thomas Haldenwang von einer in Bezug auf die AfD halbwegs objektiven Arbeitsweise in atemberaubendem Tempo verabschiedet. Inzwischen werden vom BfV z.B. politische Ansichten für extremistisch erklärt, die noch vor wenigen Jahrzehnten Kernbestandteil der Programmatik der Unionsparteien waren und auch heute noch hunderprozentig vom Grundgesetz gedeckt sind. Das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) macht diese Negativ-Entwicklung meiner Ansicht nach nicht mit - jedenfalls bislang. Zwar lassen Auskünfte zu diversen AfD-Anfragen im Landtag nach der Begründung für die anhaltende Beobachtung mancher Beobachtungsobjekte arg zu wünschen übrig, aber eine solch offensichtliche politische Schlagseite wie beim BfV ist für mich hier derzeit trotzdem nicht zu erkennen.

Unabhängig davon stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Zukunft des Verfassungsschutzes auch in meinen Augen. So lange dieser politisch unvoreingenommen und losgelöst von Einflussnahmen durch die jeweilige Regierung agiert, so lange kann man meines Erachtens durchaus für seine Beibehaltung argumentieren, auch wenn er bzw. seine Verdachtsberichterstattung im internationalen Vergleich eine sehr eigenwillige Konstruktion ist. Sobald aber erkennbar wird, dass ein Missbrauch des Verfassungsschutzes zum Nachteil oppositioneller Parteien oder Gruppen betrieben wird, stellt sich die Frage, wie dem zu begegnen ist. Da Transparenz bei Geheimdiensten naturgemäß kaum herzustellen ist und diverse Verfasssungsschutz-Skandale (z.B. Anis Amri, NSU...) trotz der Existenz verschiedener parlamentarischer Kontrollinstanzen auf Bundes- und Landesebene bis heute nicht aufgeklärt wurden, darf in letzter Konsequenz auch eine Abschaffung kein Tabu sein. Selbstverständlich müsste dann aber gewährleistet sein, dass die Kompetenzen zur Bekämpfung gewaltsamer Staatsgefährdungen in einem solchen Fall auf andere Behörden übertragen werden.

Insgesamt wäre zu wünschen, dass eine solche Diskussion gar nicht erst geführt werden muss, weil BfV und LfV ihre Arbeit korrekt verrichten, sprich tatsächliche Extremisten bzw. potenzielle politisch oder religiös motivierte Gewalttäter im Auge behalten. Leider sind daran Zweifel angebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Joachim Steyer

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