(...) Mit Arbeitsbeginn besteht für Beamte die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Mit der Entscheidung für eine Mitgliedschaft in einer PKV wird eine dauerhafte Festlegung getroffen, die weit reichende Konsequenzen mit sich bringt, da der Wechsel zurück in eine GKV dann nur noch bedingt möglich ist. Für Beamte gilt beispielsweise, dass sich ihr Versichertenstatus ändern muss, was nichts anderes bedeutet, als dass der Beamtenstatus aufgegeben werden muss und eine Tätigkeit als Angestellter aufgenommen wird. (...)
Sehr geehrte Frau Suchanek,
ich habe mich zur Gesamtthematik umfassend geäußert und meinen bisherigen Stellungnahmen nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz
(...) Wahlfreiheit für den Bürger ist und bleibt die Maxime liberaler Gesundheitspolitik. Deshalb setzen wir uns weiter für die freie Wahl des Arztes, für Therapiefreiheit, für die freie Wahl bei der Krankenversicherung, bei Versicherungsschutz und Krankenhaus ein. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de. In meinen vorherigen Ausführungen zum Thema „Taubenfütterungsverboten“ sehe ich keinen Widerspruch. Unzweifelhaft gilt das Tierschutzgesetz bundesweit. (...)
(...) für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch danke ich Ihnen. Wie bereits in unserer bisherigen Korrespondenz ausgeführt, so möchte ich auch hier betonen, dass es sich bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Taubenfütterungsverboten nicht um ein bundespolitisches Thema, sondern um eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung handelt. (...)