Frage an Joachim Spatz von Astrid S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Spatz,
Ihre Antwort beantwortet keine meiner Fragen zur Tauben-Tierquälerei und ihrer Beendigung. Urteile besagen gar nichts über Recht oder Unrecht. Jeder Richter fällt unangreifbar sein Urteil nach eigener Meinung, um nicht zu sagen Gutdünken - regelmäßig im Bereich der Tierquälerei/Tierausbeutung, jede Staatsanwaltschaft ebenfalls. Das Anführen eines Urteils, einer VO oder LStVG (von Landespolitikern aufgestellt) hier ist also - für mich - völlig irrelevant. Sie sind allemal Verstoß gegen TSchG u. GG - gegen Sitte u. Moral sowieso. Diese Vokabeln unserer allgemeinen gesellschaftlichen Normen kennen maßgebliche Politiker (und Juristen) anscheinend nicht, allen voran eine Ministerin namens Aigner, zuständig für Tierschutz. Nun, nur „auf dem Papier“ zuständig für Tierschutz, denn die Politik will keinen Tierschutz, und daran hält sich Frau Aigner eisern.
Warum meinen Sie, daß das Aushungern der Tauben gesetzeskonform, moralisch und berechtigt und es nicht nötig sei, das Taubenkonzept des Tierschutzes zur Beendigung der Taubenvernichtung und zur Versorgung der gesetzwidrig ausgesetzten Vögel republikweit anzuwenden? Welches Gesetz gäbe es, das Gesetzeskonformität, Verantwortungswahrnahme, Anstand und Vernunft verbieten würde und dürfte? Anders gefragt: Halten Sie das Aushungern von hunderttausenden Tauben für gesetzeskonform, norm-gerecht und verantwortungsvoll, für menschenWÜRDIG? MenschenWÜRDIG definiert den Sachverhalt allerdings treffend.
mfg
astrid suchanek
Sehr geehrte Frau Suchanek,
ich habe mich zur Gesamtthematik umfassend geäußert und meinen bisherigen Stellungnahmen nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz