Frage an Joachim Spatz von Matthias S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spatz,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage bezüglich der Krankenversicherung.
Leider muss ich Ihnen in Ihrem ersten Satz gleich wiedersprechen. Nach Auskunft von mehreren GKVen und Lektüre des SGB V gibt es keine Möglichkeit, als Beamter gleich nach Ableistung der Anwärterzeit oder auch später von der PKV in die GKV zurück zu wechseln. Von einer Alters- oder Einkommensgrenze ist auch nichts zu finden. Entweder ist also Ihre Auskunft falsch oder die von Ihnen erwähnte Möglichkeit ist niemanden bekannt.
Ich würde Sie deshalb bitten, Ihre Antwort nochmals nachzuprüfen und die gesetzlichen Richtlinien der Wechselmöglichkeit zu benennen.
Sollten Sie sich geirrt haben (was ja mal vorkommen kann), würde mich interessieren, ob Sie sich zumindest für die Einführung der von Ihnen genannten Wechselmöglichkeit stark machen würden.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Stahl,
vielen Dank für Ihre Rückfrage. Mit Arbeitsbeginn besteht für Beamte die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Mit der Entscheidung für eine Mitgliedschaft in einer PKV wird eine dauerhafte Festlegung getroffen, die weit reichende Konsequenzen mit sich bringt, da der Wechsel zurück in eine GKV dann nur noch bedingt möglich ist. Für Beamte gilt beispielsweise, dass sich ihr Versichertenstatus ändern muss, was nichts anderes bedeutet, als dass der Beamtenstatus aufgegeben werden muss und eine Tätigkeit als Angestellter aufgenommen wird. Dabei darf es sich nicht um eine Aushilfstätigkeit handeln und das sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnis muss für mindestens 12 Monate erhalten bleiben.
Diese Bedingung habe ich in meiner ersten Antwort leider nicht mit angegeben. Ich bitte dies zu entschuldigen. Die Einführung einer Wechselmöglichkeit für Beamte, die über die oben beschriebene Art und Weise hinausgeht, ist sinnvollerweise nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz