Frage an Joachim Spatz von Stefan R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Spatz,
ich habe eine ganz einfache Frage:
„Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?“
Schönen Gruß
Stefan Reinhard
Sehr geehrter Herr Reinhard,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetztes ab. Diese Lesart hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen entwickelt. Die christlich-liberale Regierungskoalition hat in den zurückliegenden Jahren nicht nur Ihr Grundrecht auf Datenschutz gestärkt, sondern auch erfolgreich Angriffe darauf abwehrt.
Die FDP-Bundestagsfraktion - und mit ihr unsere liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB - erfolgreich gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gestemmt. In ihrem Urteil stellten die Richter des Bundesverfassungsgerichts fest, dass das von Schwarz-Rot erarbeitetete Gesetz verfassungswidrig war und gegen Artikel 10 des Grundgesetzes verstieß. Im Ergebnis entwickelte die christlich-liberale Koalition das so genannte Quick-freez-Verfahren. Hier kann die Sicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen angeordnet werden, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben. Die Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin zu geschäftlichen Gründen speichern, sollen also anlassbezogen gesichert ("eingefroren") werden. In einer zweiten Stufe können sie dann mit Zustimmung eines Richters den Ermittlern zur Verfügung gestellt ("aufgetaut") werden. Für die Verfolgung von Straftaten im Internet soll eine kurze Datenspeicherung von sieben Tage möglich gemacht werden, damit bei einem konkreten Verdacht dynamische IP-Adressen Personen zugeordnet werden können. Eine flächendeckende und anlasslose Erhebung von zusätzlichen Daten findet aber nicht statt.
2011 ist die Anti-Terror-Gesetzgebung des Bundes vollständig neu justiert worden. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hatte den Maßnahmenkatalog vor der 2012 anstehenden Verlängerung sorgsam überprüft. Herausgekommen ist ein aus meiner Sicht hervorragendes Ergebnis. Die Gesetze sind nicht verschärft, die Hürden für den Eingriff in die Grundrechte dafür deutlich erhöht worden.
Auch im internationalen Kontext waren wir aktiv. Auf Drängen der FDP wurde zum Beispiel das Abkommen über den Austausch von SWIFT-Bankdaten mit US-Sicherheitsbehörden gekippt und infolge dessen neu verhandelt. Bankdaten von EU-Bürgern dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres von US-Ermittlern eingesehen werden. Das neue Verfahren sieht vor, dass ein EU-Beamter in den USA jeden Datenzugriff der Amerikaner kontrolliert. Damit werde den Ansprüchen der EU-Bürger nach Sicherheit, Freiheit und Privatsphäre Rechnung getragen.
Auch aus Gründen des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung haben wir das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gestoppt. Die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die zentrale Erhebung und Speicherung hätten nicht ausgeräumt werden können, Kommunen und Betriebe hätten erhebliche Kosten zu tragen gehabt, um das Verfahren umzusetzen. Daher hat diese Regierungskoalition die noch unter Rot-Grün beschlossene Einführung von ELENA gestoppt.
Mit der Einrichtung und dem Aufbau einer „Stiftung Datenschutz“ ist die FDP einen weiteren wichtigen Schritt zu einem modernen Datenschutz gegangen. Aufgabe der Stiftung wird die Stärkung des Selbstdatenschutzes und die Schaffung von einheitlichen Datenschutzsiegeln sein. Datenschutz und der Schutz Ihres Grundrechts hierauf ist eine Daueraufgabe, der sich die FDP-Bundestagsfraktion auch in Zukunft gerne und mit viel Leidenschaft annimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz MdB