Frage an Joachim Spatz von Klaus S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Spatz,
Mit gleichermaßen großem Interesse, wie Unverstaendnis habe ich Ihre Antwort zum Ausverkauf meiner persönlichen Daten im neuen Meldewesen gelesen.
Daraus ergibt sich eine vergleichbar einfache Frage.
Kann die Weitergabe, entgegen der zur Zeit herrschenden Meinung zu diesem Gesetz, verbindlich unterbunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schinnerer
Sehr geehrter Herr Schinnerer,
wie ich bereits an anderer Stelle ausführte, sind die Fortentwicklung des Meldewesens und die damit verbundenen Datenschutzstandards wichtige Anliegen der FDP-Bundestagsfraktion. Diesem Anspruch sind wir mit dem jüngst verabschiedeten Gesetzesentwurf in weiten Teilen auch gerecht geworden. Wie sich allerdings herausgestellt hat, gibt es noch Raum für zusätzliche Verbesserungen. Daher hat sich die Landesgruppe Bayern der FDP-Bundestagsfraktion auf meinen Antrag hin einstimmig dafür ausgesprochen, sich für ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zur Nachbesserung des Meldegesetzes einzusetzen. Ziel muss sein, zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung und der darin verankerten Einwilligungsregelung zurückzukehren.
Das zuletzt vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz mit der so genannten Widerspruchsregelung stellte zwar eine Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der geltenden Rechtslage in den Landesgesetzen dar. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Zustimmungslösung aber die bessere Option. Denn dann können ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers keinerlei Daten an den Adresshandel oder die Werbewirtschaft weitergegeben werden. Der Bürger sollte nicht aktiv werden müssen, um die Datenweitergabe durch persönlichen Widerspruch zu verhindern. Dafür werde ich mich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz