Frage an Joachim Spatz von Bernd G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Spatz,
im gegenwärtigen Petitionsausschuss wurde eine Petition eingereicht, die die Aufhebung der Verjährung im ZIVILRECHT bei sexuellem Missbrauch forderte. Diese Petition wurde vom Ausschuss abgelehnt.
1. Stimmt es, dass die Verjährung dazu führt, dass sich OPFER strafbar machen, wenn sie nach der Verjährung die Namen der Täter nennen, selbst wenn, wie im Falle von Herrn D., ein schriftliches Schuldeingeständis der Kirchenleitung vorliegt?
Das Schweigen über das Erlebte ist sowohl Folge als auch Ursache von oft lebenslangem Leid für die Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Fähigkeit, dieses Schicksal zu offenbaren, entsteht oft erst viele Jahrzehnte nach dem Missbrauch und damit oft erst nach der Verjährungsfrist.
Die gegenwärtige Gesetzeslage führt dazu, dass Opfer von sexuellem Missbrauch vom Gesetzgeber (Deutscher Bundestag) gezwungen werden, weiterhin zu schweigen, wenn das Verbrechen "verjährt" ist. Das führt zu "Rechtsfrieden" für die Täter und unter Umständen zu weiterem Leid für die Opfer.
2. Sind Sie damit einverstanden?
3. Falls Sie nicht damit einverstanden sind, was werden Sie im nächsten Deutschen Bundestag unternehmen, um die Verjährung für sexuellen Missbrauch zumindest im Zivilrecht aufzuheben?
Sehr geehrter Herr Greschke,
ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten im Petitionsausschuss mit großer Sorgfalt und Sensibilität die Fälle behandeln. Normalerweise haben die Fälle auch meistens eine juristische Vorgeschichte, sind also in jeder Hinsicht juristisch geprüft.
Ich sehe mich nicht in der Lage eine andere Beurteilung abgeben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz