(...) grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Bezüglich der finanziellen Regelungen verweise ich auf meine ausführliche Antwort vom 14. (...)
(...) grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dennoch ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich die Kooperation in einigen Feldern, so beispielsweise der Anstaltsseelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen zugelassen. (...)
(...) das Prinzip des Förderns und Forderns besagt, dass eine Person, die mit dem Geld der Steuerzahler in einer Notsituation unterstützt wird, mithelfen muss, ihre Situation zu verbessern. Eine erwerbsfähige Person, die hilfebedürftig ist, weil sie keine Arbeit findet, kann mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen. Im Gegenzug muss sie alles unternehmen, um ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. (...)
(...) ich habe schärferen Regeln gegen sogenannte „Abgeordnetenbestechung“ nicht zugestimmt, weil ich sie neben diversen anderen Gründen – vor allem auch mit dem freien Mandat für unvereinbar halte. (...)
(...) Sie sprechen mit Ihrer Frage ganz dezidiert das Thema Leistungsgerechtigkeit an. Studien haben ergeben, dass es für 70 Prozent der Bevölkerung eine wesentliche Komponente sozialer Gerechtigkeit darstellt, dass diejenigen, die mehr leisten, auch mehr verdienen müssen. (...)