Frage an Joachim Pfeiffer von Philip K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
die Bundesrepublik unterzeichnete zwar bereits 1999 ein Strafrechtsübereinkommen des Europarats und 2003 die Uno-Konvention gegen Korruption, um die Bestechung von Abgeordneten schärfer zu bestrafen - geschehen ist seitdem aber nichts. So bleibt in Deutschland nur strafbar, wenn Parlamentarier sich für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten bezahlen lassen. Wer aber Geld annimmt, um im Gegenzug einen Änderungsantrag einzubringen, kommt nach wie vor straffrei davon.
Rund 165 Staaten haben die Uno-Konvention bereits ratifiziert - neben Deutschland gehören zu den Ländern, die das Abkommen noch nicht umgesetzt haben, unter anderem Syrien und Nordkorea.
Warum haben Sie am 27.06.2013 schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung mit Ihrer Stimme verhindert und nicht zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Köngeter,
ich habe schärferen Regeln gegen sogenannte „Abgeordnetenbestechung“ nicht zugestimmt, weil ich sie neben diversen anderen Gründen – vor allem auch mit dem freien Mandat für unvereinbar halte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB