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Frage von Monika K. •

Frage an Joachim Lohse von Monika K. bezüglich Verkehr

Zu Ihrer Antwort an Joachim Döpkens vom 8. April 2015: Auf den Hinweis zum überholten Prognosehorizont 2015 sind Sie nicht eingegangen. Wenn es überhaupt zur Realisierung des Vorhabens kommt, wird das erst nach 2015 geschehen, weshalb die Zugrundelegung eines Prognosehorizonts 2015 auf eine Unmöglichkeit gerichtet ist. Weshalb wird - im Gegensatz zu den Vorgaben im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und Verkehrsentwicklungsplan Bremen - nicht der Prognosehorizont 2025 zugrunde gelegt?

Weshalb setzen Sie die Verlängerung der Linien 1 (nach Mahndorf) und 4 (nach Lilienthal) bezüglich der (zu erwartenden) Fahrgastzahlen mit der Verlängerung der Linien 1 und 8 über das Roland-Center hinaus gleich? Ist Ihnen nicht bekannt, dass erstere entlang von Hauptverkehrsachsen und letztere auf Nebenstrecken verlaufen?

Die Fahrgastprognose ist nur ein Parameter neben anderen für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit. Weshalb verweigern Sie beharrlich eine Neuberechnung (Standardisierte Bewertung)? Liegt das daran, dass Sie für diesen Fall den Verlust der (vermeintichen) Förderfähigkeit aus GVFG-Mitteln befürchten? Nach den Vorgaben der Grundkonzeption für den BVWP 2015 (Nr. 6) kommt alles auf den Prüfstand: Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden bzw. nicht bis 2015 in Bau gehen, werden erneut bewertet.

Woraus schließen Sie, dass sich die fehlende Akzeptanz vorwiegend nur auf einige direkte Anlieger beschränkt? Ist Ihnen nicht bekannt, dass sich der Ortsbeirat Huchting einstimmig dagegen ausgesprochen hat und eine Online-Petition 2010 gegen das Vorhaben über 1.400 Unterstützer hatte? Auf welche Tatsachen gründen Sie Ihre Behauptung, dass es eine große Zahl von Befürwortern gibt? Hat es repräsentative Umfragen gegeben?

Ist Ihnen bekannt, dass die die Systemvorteile der Straßenbahn in Bezug auf den Klimaschutz (Co2-Bilanz) nur dann zum Tragen kommen, wenn sie als typisches Massenverkehrsmittel gut ausgelastet ist?

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Sehr geehrte Frau K.,

bei dem Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Linie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) handelt es sich um ein derzeit laufendes Verfahren. Nach der Offenlage der Pläne im Juni/Juli 2014 hat im März 2015 der Erörterungstermin stattgefunden, so dass die zuständige Planfeststellungsbehörde in Kürze mit der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses beginnen wird. Aufgabe der Planfeststellungsbehörde ist das unabhängige Abwägen zur Herstellung eines gerechten Ausgleichs zwischen den vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen. Diese Unabhängigkeit der Planfeststellungsbehörde ist ein entscheidender rechtsstaatlicher Grundsatz. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu Details des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern kann.

Die Planung erfolgte auf Grundlage von Beschlüssen der gewählten Volksvertreter. Die Realisierung der „Verlängerung Süd“ ist derzeit das wichtigste ÖPNV-Großprojekt Bremens. Die Maßnahme beruht auf dem Grundsatzbeschluss der zuständigen Deputation vom März 2005 und Deputations-Beschlüssen zu allen wichtigen Entscheidungen im bisherigen Planungsprozess. Aus diesem Grund ist sie auch Bestandteil des Basisszenarios Bremen 2015 des „Verkehrsentwicklungsplanes Bremen 2025“ (VEP), der am 23. September 2014 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen worden ist. Das Bremer Straßenbahnnetz wird ausgebaut, um schnelle, umweltfreundliche und bequeme Mobilität für alle zu erreichen.

Die ursprüngliche Planung aus dem Jahre 2010 war insbesondere aufgrund der erheblichen Eingriffe in die Natur und in private Grundstücke kritisiert worden. In einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren konnten zahlreiche Verbesserungen entwickelt werden, die in die beantragte Planung eingeflossen sind. So wurde z.B. der Lärmschutz an vielen Stellen optimiert und die Führung der Straßenbahnlinie 1 an die Bedürfnisse des Stadtteils angepasst.

Die standardisierte Bewertung ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrages, sondern dient dem Vorhabenträger, um im Rahmen seines Finanzierungsantrages die Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens nachzuweisen.

Im Übrigen ist als Prognosehorizont für die Planfeststellungsunterlagen, beispielsweise für das Schalltechnische Gutachten, das Jahr 2025 zu Grunde gelegt worden. Hier wird also keinesfalls mit einem „überholten“ Prognosehorizont gearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lohse