Frage an Joachim Kotteck von Uwe B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kotteck,
was wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode unternehmen, um die Netzneutralität des Internet auch in Zukunft sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
U. B.
Sehr geehrter Herr Beßle,
das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 die Verordnung zum Telekommunikationsmarkt beschlossen. Bestandteil dieser Verordnung sind Regelungen zur Netzneutralität. »Das Internet bietet enorme Potenziale für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Seine Attraktivität und Innovationskraft verdankt es maßgeblich dem offenen und vergleichsweise einfachen Zugang für Nutzer und Anbieter sowie der Übermittlung von Datenpaketen ohne Diskriminierung unabhängig von Sender und Empfänger.« (Bundestagsdrucksache 17/8536, S. 33)
Der Gesetzgeber kommt nicht umhin, die schwammigen Aussagen der EU-Verordnung für Ausnahmen von der Netzneutralität selbst festzulegen. Dabei sollte er die Ausnahmen sehr eng fassen. Dafür braucht es aber politischen gesellschaftlichen Druck. Eine eigene Auslegung, durch Carrier und Provider ist nicht hinzunehmen!
Das Internet stellt ein „Grundrecht“ auf Informationen dar, wie es auch Rundfunk und Druckerzeugnisse darstellen, hierzu muss dann auch jeder Bürger freien Zugang haben, ohne es durch „versteckte“ Kosten für einzelne Bürger nicht erreichbar zu machen. Hieran will ich auch weiterhin arbeiten.