Ob es unter Berücksichtigung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verhältnismäßig und geboten ist, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, falls sich die Impfquote nicht sehr bald deutlich verbessern sollte, muss in den nächsten Wochen sorgfältig abgewogen werden
Bayerische Betriebe und Unternehmen stellen ein, denn die Nachfrage nach qualifizierten Facharbeitskräften bewegt sich nach wie vor auf hohem Niveau.
Es ist eine legitime Auffassung, beispielsweise gegen eine Impflicht zu sein.
Ob und, wenn ja, für wen, in Zukunft weitere Auffrischungsimpfungen nötig sein werden, ist noch nicht bekannt. Hierzu fehlen noch wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Schutzwirkung nach drei Impfstoffdosen über einen langen Zeitraum untersuchen.
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 WRV).
Wie Bundesregierungssprecher Steffen Seibert bereits mitgeteilt hat, entspricht es langjähriger Staatspraxis, dass Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern außer Dienst ein Büro zur Verfügung gestellt wird, um diese bei der Erfüllung der nachwirkenden Amtspflichten zu unterstützen