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Joachim Herrmann
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Frage von Markus P. •

Frage an Joachim Herrmann von Markus P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

durch die Einführung des EU - Führerscheins und der damit verbundenen Herabsetzung der Fahrklassen, wird bei den Rettungsorganisationen die Zahl der berechtigten Fahrer immer kleiner !
Wann gedenkt unser Innenministerium endlich etwas dagegen zu unternehmen? Immer wieder hört man vom Erhalt der Feuerwehren, von Anschaffung neuer Technik und Fahrzeugen aber wer soll diese Fahrzeuge in Zukunft bewegen ?
Es kann vom Freistaat Bayern nicht allen Ernstes verlangt werden, dass wie ich ein Freiwilliger Feuerwehrmann einen LKW - Führerschein nur für die Feuerwehr macht und auf seinen Kosten sitzen bleibt ! Auch ein angestrebter Fahrnachweis wie geplant ist, hilft uns nicht weiter sondern verschlechtert nur noch die Situation !
Es wäre für alle wünschenswert, wenn sich die Landesregierung mit den Organisationen ( und hier nicht die Inspektionen sondern die Leute an der Front ! ) hier schnellstens Lösungen einfallen lassen würden.
Ein neues Fahrzeug welches in der Garage steht weil keiner es mehr fahren darf, nütz den zu schützenden Bürgern überhaupt nichts !

Mit freundlichem Gruß

Markus Popp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Popp,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir ist bewusst, dass modernste Technik in den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass die Autos der Feuerwehren immer schwerer geworden sind. So gibt es heute kaum mehr Einsatzfahrzeuge, die weniger als 3,5 Tonnen wiegen. Leider verläuft seit der verpflichtenden Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht die Grenze zwischen der Pkw-Klasse und der Lkw-Klasse jedoch nicht wie bisher bei 7,5 Tonnen, sondern bei 3,5 Tonnen.

Von Anfang an habe ich mich jedoch mit großem Nachdruck auf allen Ebenen für eine tragbare Lösung eingesetzt. Die von mir gestartete Bundesratsinitiative zielt darauf ab, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Da uns das EU-Recht leider nicht mehr Spielraum lässt, versuche ich wo es geht, diesen auszuschöpfen. Ich hoffe, dass der Bundesverkehrsminister hier mitmacht.

Bundesverteidigungsminister Dr. Jung hat mir auf meine Initiative hin im Übrigen mitgeteilt, dass beim Erwerb des Lkw-Führerscheins bei der Bundeswehr unter mehreren gleich geeigneten Soldaten diejenigen bevorzugt werden sollen, die ein ehrenamtliches Engagement, z. B. bei der Feuerwehr, nachweisen. Auch damit lässt sich zumindest eine kleine Erleichterung für Feuerwehrangehörige erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern

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