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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Lukas S. •

Frage an Joachim Herrmann von Lukas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

1.: Warum halten Sie an Grenzschließungen zu Tirol fest?
(Nein, für 90% der Betroffenen sind es keine "Kontrollen", sondern echte Schließungen).
Die Quote der Virus-Varianten hat sich in Tirol in den letzten 14 Tagen halbiert (!).
2.: Warum verunmöglichen Sie Ausnahmen für binationale Familien & Paare? Auf unseren offenen Brief haben Sie bis jetzt leider nicht reagiert.

Danke und liebe Grüße
Lukas Steinegger
München/Innsbruck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Steinegger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. März 2021, in der Sie die derzeitigen pandemiebedingten Grenzkontrollen thematisieren.

Das österreichische Bundesland Tirol mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee wurde zum 14. Februar 2021 nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Diese Einstufung ist bis auf Weiteres gültig. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Die Einreisevoraussetzungen aus diesen Gebieten nach Deutschland sind damit nochmals erheblich enger gefasst worden. Beispielsweise müssen zwingende Einreisegründe und ein maximal 48-Stunden altes negatives Testergebnis bei der Einreise vorliegen. Die aktuell geltenden Informationen zu infektionsschutzrechtlichen Einreisebeschränkungen und -vorschriften sowie zu jeweiligen Ausnahmen, die Sie gegebenenfalls für sich und Ihre Familienangehörigen in Anspruch nehmen können, finden Sie tagesaktuell unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.

Um die Einhaltung der nun geltenden Einreisevorschriften engmaschig überprüfen zu können, wurden durch das BMI an der deutsch-österreichischen Grenze sowie im grenzüberschreitenden Luftverkehr aus Österreich mit Wirkung zum 14. Februar 2021 wieder vorübergehend stationäre Grenzkontrollen angeordnet. Die eng mit der Bayerischen Staatsregierung sowie den österreichischen Behörden abgestimmten Maßnahmen zielen darauf ab, die Einbringung der Virusvariante in das Bundesgebiet deutlich zu verlangsamen. In dem Wissen um die Belastungen für die Bevölkerung im Grenzraum, insbesondere für die Anwohner in den Grenzregionen und die Grenzpendler, hat sich das BMI Entscheidungen zur Einführung pandemiebedingter Grenzkontrollen zu keinem Zeitpunkt leicht gemacht.

Die Durchführung von Grenzkontrollen fällt in die Zuständigkeit der Bundespolizei und unterliegt somit dem Verantwortungsbereich des BMI. Für diesbezügliche Anfragen können Sie die Bundespolizei unter der Servicehotline 0800/6888000 oder über das Kontaktformular unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Kontakt/08_Reiseanfrage/reiseanfrage_node.html erreichen. Weiter steht Ihnen das BMI per E-Mail über poststelle@bmi.bund.de zur Verfügung.

Uns allen wurde und wird in dieser schwierigen Zeit sehr viel abverlangt. Insbesondere das soziale Miteinander erfährt durch die Pandemie herbe Einschnitte und verlangt jedem Einzelnen einen durchaus schmerzhaften Beitrag ab. Hierunter fällt selbstverständlich auch die pandemiebedingte räumliche Trennung Ihrer Familienangehörigen. Umso wichtiger ist es, nicht zu vergessen, was wir durch Entbehrungen, durch verantwortungsvolles Handeln und die gezeigte Solidarität jedes einzelnen Bürgers stetig erreichen: Wir retten eine Vielzahl von Menschenleben, verhindern ein Ausbrechen der Pandemie in unkontrolliertem Ausmaß und schützen unser Gesundheitssystem - und damit uns alle - vor einer damit einhergehenden Überforderung.

Ich bedanke mich für Ihre Zuschrift und wünsche Ihnen und Ihrer Familie weiteres Durchhaltevermögen und viel Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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