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Joachim Herrmann
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Frage von Susanne B. •

Frage an Joachim Herrmann von Susanne B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihr Engagement im Bereich Behebung unhaltbarer Sicherheitsdefizite im Land. Eine Nachfrage habe ich zu den Stichproben von Flüchtlingspässen in Bayern, bei denen es „einen erheblichen Anteil von Fälschungen und nicht zutreffenden Identitäten“(n-tv) gegeben hat, obwohl diese Pässe zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach deren Prüfung für einwandfrei erklärt wurden: Wie ist der Prüfungsvorgang in Bayern vonstattengegangen? Konkret gefragt: Wie sind die Pässe vom BAMF nach Bayern gelangt? Wer hat dann wo in Bayern die Stichproben durchgeführt? Und was geschieht mit den Personen, die im Besitz der falschen Pässe waren? Wo sind diese jetzt? Falls sie nicht abgeschoben werden: Bekommen sie aufgrund der hiesigen Ausweispflicht ein Ersatzdokument mit erfundener Identität? Oder wird die Ausweispflicht demnächst abgeschafft, weil das Problem anders nicht lösbar ist? Ihre Antwort wäre hilfreich, um die Angelegenheit als Bürger nachvollziehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Baumstark

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Baumstark,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. September 2016. Ich möchte Ihnen zu Ihren Fragen Folgendes mitteilen:

Der massive Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den vergangenen Monaten stellt uns alle vor eine der größten Herausforderungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

Der Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger vor inneren und äußeren Gefahren ist die oberste Pflicht eines Staates. Die Menschen können umgekehrt mit Recht von ihrem Staat erwarten, dass er für ihre Sicherheit Sorge trägt. Dies gilt präventiv wie repressiv. Sie wissen, dass die Innere Sicherheit stets ein Markenzeichen und eine Kernkompetenz des Freistaates Bayern war – dies wird auch so bleiben!
Wir müssen aber akzeptieren, dass sich die reale Bedrohung Deutschlands gewandelt hat. Sie besteht nicht mehr nur in Verbrechen von Einzeltätern, die es stets gegeben hat, sondern auch in Anschlägen, die von politisch-religiös motivierten Gruppierungen geplant und verübt werden. Es ist Teil der Wahrheit, hierzu den islamistischen Terrorismus zu zählen, der uns längst erreicht hat. Dies wird begünstigt durch die Tatsache, dass in jüngster Vergangenheit eine große Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen ungeprüft und unregistriert eingereist ist und unter ihnen sich durchaus potentielle Täter befinden können. Es darf nicht sein, dass wir nicht vollständig wissen, wer sich bei uns in Bayern und in Deutschland aufhält.

Die schlimmen Ereignisse in den letzten Monaten in Bayern, Deutschland und in anderen europäischen Staaten, wie z.B. die Attentate in Ansbach, Würzburg oder Paris, zeigen deutlich, dass die Behörden konsequent die Identität von allen Men- schen kennen und registrieren müssen, die hierher zu uns kommen und um ein Aufenthaltsrecht nachsuchen. Wir müssen gesichert wissen, wer sich bei uns aufhält. Nur so können wir auch potentielle Gefährder und Terroristen entdecken und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz unserer Mitmenschen ergreifen.

Nicht zuletzt auf Initiative und auf nachhaltige Forderung der Bayerischen Staatsregierung hat der Bundesgesetzgeber längst notwendige gesetzliche Änderungen beschlossen und diese schnell in Kraft gesetzt, um auf diese große Herausforderung zu reagieren. Als Beispiel darf ich Ihnen das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) vom 02.02.2016 (BGBl. I S. 130), das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 390) und das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 394) nennen.

Das für die Durchführung von Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat nach der öffentlichen Diskussion über aufgetauchte gefälschte Nationalpässe von anerkannten Flüchtlingen zugesichert, dass es eine Dokumentenüberprüfung auf hohem technischem Niveau gewährleistet. Sollten in der Vergangenheit in Einzelfällen Asylanerkennungen auf der Grundlage gefälschter Dokumente erfolgt sein, wird der Widerruf eingeleitet.

Die Bayerische Staatsregierung antwortet auf die auch von Ihnen angesprochenen Herausforderungen mit einem Bündel von Maßnahmen. Hierzu zählen wir, um nur einige zu nennen, eine deutliche personelle Verstärkung von Polizei, Sicherheitsbehörden und Justiz sowie die damit verbundene Ausstattung mit modernster Technologie. Auch müssen wir Gesetze überprüfen und ggf. ändern, um z. B. eine verbesserte Überwachung der Telekommunikation von Verdächtigen und die Nutzung der daraus erwachsenden Erkenntnisse zu erlauben. Schließlich sollte nach unserer Auffassung u. a. ein Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren und zur Grenzsicherung über die bestehenden Möglichkeiten hinaus erleichtert werden.

Bayern bleibt ein freies, modernes, weltoffenes Land. Gleichwohl müssen Europa seine Außen- und Deutschland seine Binnengrenzen wieder stärker überwachen. Unkontrollierte Einreisen darf es nicht mehr geben. Wer ohne Dokumente einzu- reisen versucht, ist ggf. abzuweisen. Migranten, deren Bleibeanträge abgelehnt sind, müssen Deutschland auch wieder verlassen, notfalls gegen ihren Willen. Dies gilt auch für ausländische Straftäter, die ggf. abgeschoben werden müssen.

Das Konzept „Sicherheit durch Stärke“, das die Bayerische Staatsregierung auf ihrer Klausurtagung vom 26. – 30. Juli 2016 in St. Quirin am Tegernsee beschlossen hat, enthält weitergehende, umfangreiche Details und Erläuterungen, wie wir die Sicherheit in unserem Land stärken wollen und werden. Das komplette Sicherheitskonzept finden Sie unter folgendem Link: http://www.bayern.de/kabinettsklausur-in-st-quirin-kabinett-beschliesst-neues- sicherheitskonzept-fuer-bayern .

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann

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