Frage an Joachim Herrmann von Renate W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
mein Anliege, dass ich in meiner letzten Anfrage an Sie angesprochen habe, ist nicht erledigt. Die Fragen dazu sind auch nicht beantwortet worden. Das Problem hat sich sogar verschärft.
Es geht um das Arbeitsverbot für Senegalesen, die angeblich aus sicheren Herkunftsländern kommen und hier deshalb keinen Aufenthaltsstatus erhalten. Sie dürfen auch nicht arbeiten.
Bereits investierte Gelder in Schulen ( auch bei der IHK )sind also völlig umsonst ausgegeben. Viele dieser Menschen haben sich mit aller Anstrengung um ihre Qualifikation bemüht, haben Ausbilder gefunden, die sehr zufrieden sind ( Mechatroniker, Elektriker) und nun droht das Nichtstun.
Fünf Fragen an Sie:
1.Wie wollen sie das als zuständiger Minister verantworten?
2.Wie sollen wir Helfer diese Entscheidung den Menschen erklären?
3.Wie soll man mit der daraus resultierenden Verzweiflung und auch Wut umgehen?
Sie haben sich im Fernsehen gestern sehr besorgt über die öffentliche Sicherheit geäußert. Mit Recht!
4.Warum lassen sie diese Menschen nicht ihre Ausbildung in den Berufen (Mangelberufe) machen?
Sie könnten den anderen Flüchtlingen als Beispiel dienen, dass sich Anstrengung lohnt.
Was Hoffnungslosigkeit bewirkt, kann man in der letzten Tagen doch mehr als deutlich sehen. Sie haben es ja von den Teilnehmern der Gesprächsrunde gehört.
5.Warum handeln sie nicht nach der eigenen Erkenntnis, dass Integration gelingen muss?
In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort nehmen mit freundlichen Grüßen!
Renate Wolff
Sehr geehrte Frau Wolff,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Juli 2016. Ich möchte Ihnen zu Ihren Fragen Folgendes mitteilen:
Der massive Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den vergangenen Monaten stellt uns alle vor eine der größten Herausforderungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Asylzuwanderung strikt von der Frage der Arbeitsmigration zu trennen. Die Asylzuwanderung dient per se nicht der Behebung des Fachkräftemangels, sondern dem Schutz vor Bürgerkrieg und Verfolgung. Hier muss klar differenziert werden.
Gegenüber Asylantragstellern, die aus asylfremden Motiven, z. B. aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um deren Aufenthalt in Deutschland nach Ablehnung der Asylanträgeunverzüglich zu beenden, da sie Kapazitäten belegen, die wir für die tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden benötigen.
Ein solcher Missbrauch muss verhindert werden. Ein generelles Bleiberecht zur Beschäftigung unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens ginge in die falsche Richtung.
Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, zu denen bereits seit 1993 auch der Senegal gehört, haben in Deutschland keine Bleibeperspektive. Es ist daher ermessensgerecht, Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten wie Senegal grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen. So kann verhindert werden, dass dieser Personenkreis nur deshalb nach Deutschland kommt und einen aussichtslosen Asylantrag stellt, um hier zu arbeiten.
Personen, die zu Beschäftigungszwecken nach Deutschland zuwandern wollen, müssen den dafür vorgesehenen Weg des Visumverfahrens beschreiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitsmigration wurden in den letzten Jahren deutlich liberalisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann