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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Uli S. •

Frage an Joachim Herrmann von Uli S. bezüglich Recht

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Herrmann räumte ein, dass die CSU mit dem Gesetz an die Grenzen dessen gehe, was gesetzlich und vom Bundesverfassungsgericht erlaubt sei. Das sei aber zum Schutz der Demokratie dringend notwendig. Die Sicherheit der Menschen im Land müsse wichtiger sein als die Sicherheit virtueller Daten, sagte er mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung und die neuen Zugriffsrechte für den Verfassungsschutz.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerischer-Verfassungsschutz-bekommt-bundesweit-einmalige-Rechte-3259436.html

Sehr geehrter Staatsminister Herr Herrmann,

wie viele Menschenleben wie viel körperlicher und materieller Schaden konnten diese neuen Befugnisse bisher bewahren?

Warum wurde trotzdem das Massaker in Würzburg ( http://www.infranken.de/regional/wuerzburg/Attacke-bei-Wuerzburg-Amoklauf-in-Zug-Anschlag-IS;art88524,2025519 )und München ( http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil-amokschuetze-von-muenchen-besorgte-sich-waffe-im-darknet-1.3092518 ) möglich?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sauerbach,

mit Ihrer Nachricht vom 24. Juli 2016, die später noch einmal von Ihnen ergänzt wurde, haben Sie mir über die Seite www.abgeordnetenwatch.de die Frage gestellt, wie viele Menschenleben und wie viel Schaden durch die im neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vorgesehenen neuen Befugnisse verhindert werden konnten und warum trotzdem die schrecklichen Taten in Würzburg, München und Ansbach nicht verhindert werden konnten.

Auch ich bin auf das Äußerste bestürzt über die aktuellen Ereignisse in Bayern. Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Bayerischer Innenminister alles daran setze, die Sicherheit aller Mitbürgerinnen und Mitbürger zu gewährleisten und mögliche weitere Taten zu verhindern.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz leistet hier einen sehr wichtigen Beitrag. Denn im Unterschied zur Polizei wird der Verfassungsschutz schon im Vorfeld konkreter Gefahren tätig und ist so in der Lage, Anschlagsplanungen und terroristische Aktivitäten aufzudecken, bevor es zur Tat kommt. Es ist heute eine Tatsache, dass Terroristen und Extremisten die modernen Mittel der Kommunikationstechnik inklusive der Versschlüsselung bestens zu nutzen wissen, um sich miteinander zu vernetzen, weitere Anhänger zu werben und Anschlagsplanungen zu entwickeln. Unsere Sicherheitsbehörden müssen rechtlich und technisch so aufgestellt werden, diese Aktivitäten aufzudecken.

Im neuen Verfassungsschutzgesetz, das der Bayerische Landtag nach intensiver Beratung und Anhörung zahlreicher Sachverständiger verabschiedet hat, werden die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst.

Was nun Ihre konkrete Frage betrifft, muss ich Ihnen mitteilen, dass die neuen Befugnisse wie z.B. der Abruf einzelner Daten der sogenannten Vorratsdatenspeicherung bislang noch gar nicht zum Einsatz kommen konnten, weil das Gesetz erst ab dem 1. August 2016 gilt und im Falle der Vorratsdatenspeicherung zudem die Telekommunikationsunternehmen erst noch die technischen Voraussetzungen schaffen müssen.

Unabhängig davon dürfen grundrechtsintensive Überwachungsmaßnahmen nur unter sehr engen Voraussetzungen zum Einsatz kommen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht strenge Vorgaben formuliert, damit nicht völlig Unbeteiligte in den Fokus geraten. Insbesondere muss der sogenannte Kernbereich der privaten Lebensführung gewahrt bleiben. Zudem unterliegen die Eingriffe in besonders sensible Grundrechte der vorherigen Zustimmung durch einen Richter oder die unabhängige G 10-Kommission des Bayerischen Landtags. Vor allem aber dürfen diese Überwachungsmaßnahmen durch den Verfassungsschutz nur bei Vorliegen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten vorgenommen werden. Daher werden sich auch mit den neuen Befugnissen sicherlich nicht alle terroristischen Aktivitäten aufdecken lassen, da Terroristen naturgemäß versuchen, ihre Pläne vor der Öffentlichkeit und den Sicherheitsbehörden zu verbergen.

Eine absolute Sicherheit kann niemand garantieren. Das sollte uns aber nicht zu dem vorschnellen Schluss verleiten, dass dann die neuen Regelungen sinnlos wären. Ähnlich wie die die beste Sicherheitstechnik im Straßenverkehr nicht allen Unfallopfern das Leben retten kann, können auch gut aufgestellte Sicherheitsbehörden nicht alle Gräueltaten verhindern. Dennoch ist es meine Pflicht als Innenminister, alles zu tun, was möglich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Denn jeder verhinderte Anschlag bedeutet ganz konkret, dass Menschenleben gerettet wurden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben. Wenn Sie noch mehr Informationen zum neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetz erhalten wollen, können Sie ab dem 1. August 2016 über das Bestellportal von Bayern Direkt ( www.bestellen.bayern.de) eine Broschüre mit dem Titel "Unser Verfassungsschutz - gegen Terror und Extremismus" beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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