Frage an Joachim Herrmann von Gisbert K. bezüglich Recht
Sehre geehrter Herr Joachim Herrmann,
ich habe drei Fragen die gestern bei „Hart aber fair“ nicht zur Sprache kamen.
1.) Warum werden Flüchtlinge immer noch nach dem "Königsteiner Schlüssel" und nicht nach tatsächlich freien Kapazitäten, wie zum Beispiel Goslar, verteilt?
2.) Warum werden in der EU, die sich immer als Werte Gemeinschaft darstellt, nicht freie Kapazitäten von Polizei oder Militär der nicht so stark betroffenen EU Ländern an den EU Außengrenzen eingesetzt?
3.) Und warum muss die Polizei unbedingt die Registrierung vornehmen?
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
G. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. September 2015.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Verteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ beruht auf einer entsprechenden Vereinbarung auf Länderebene. Dieser Verteilungsschlüssel sorgt für eine gerechte und gleichmäßige Belastung der Länder.
Eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den EU-Außengrenzen erfolgt bereits durch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex). Frontex koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen und die Kooperation mit den Sicherheitsbehörden der Drittstaaten.
Es gehört zum Aufgabenbereich der Polizei, die illegale Einwanderung zu kontrollieren. Damit geht die Registrierung der betreffenden Personen einher. Die Registrierung für das Asylverfahren erfolgt später durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der Asylantragstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL