Frage an Joachim Herrmann von Bernd H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wurden bei der Vergabe der S-Bahn Dienste in Nürnberg die zu erwartenden geringeren Einnahmen im Bereich Lohnsteuer bzw. die vermutlich anfallenden Arbeitslosengelder in die Vergabekalkulation miteinbezogen? Im Normalfall ergeben sich die günstigeren Privatangebote durch niedrigere Löhne oder Verringerung der Anzahl der Mitarbeiter. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben müssen letztendlich doch wieder vom Steuerzahler geschultert werden.
Mit freundlichen grüßen
Herwig
Sehr geehrter Herr Herwig,
ich bedanke mich für Ihre Frage zur Vergabe der S-Bahn-Leistungen in Nürnberg. Die Ausschreibung von Aufträgen zur Bedienung von Netzen des Schienenpersonennahverkehrs ist vergaberechtlich und europarechtlich vorgeschrieben. Auch die zugelassenen Kriterien zur Bewertung der Angebote von Eisenbahnverkehrsunternehmen sind genau festgelegt. Die von Ihnen genannten Überlegungen dürfen dabei keine Rolle spielen. Ich möchte jedoch noch darauf hinweisen, dass in jedem Fall der weit überwiegende Teil der Tätigkeiten bei der Durchführung der Betriebsleistungen von Arbeitskräften in der Region übernommen wird. Zudem werden die ausgeschriebenen Leistungen im Vergleich zum heutigen Angebot ausgeweitet, es wird möglicherweise sogar mehr Personal zu beschäftigen sein. Zudem werden die Gewerkschaften in jedem Fall wie üblich Einfluss auf das Gehaltsniveau nehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL