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Joachim Herrmann
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Frage von Johannes H. •

Frage an Joachim Herrmann von Johannes H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Innenminister,

die Augsburger Allgemeine berichtet, dass es am ersten Tag des Oktoberfestes 2013 in München sieben Maßkrugschlägereien, über 200 Polizeieinsätze sowie 555 Verletzte gegeben hat (Quelle: http://bit.ly/16qYJlf ). Das heißt, an einem Tag Wiesn wurden halb so viele Menschen verletzt wie in der gesamten Bundesligasaison 2011/12 in den ersten beiden Profiligen zusammen (Quelle: ZIS Jahresbericht).

Leider höre ich von Ihnen hier im Gegensatz zum Fußball keine Warnungen vor der zunehmenden Gewalt oder Forderungen nach härterm Durchgreifen der Polizei.

Wieso fordern Sie hier keine "Datei Gewalttäter Wiesn"? Wäre es nicht angebracht die Polizeipräsenz zu erhöhen? Sollten die Kosten für die Polizeieinsätze nicht am besten die Wirte als Verursacher tragen? Wären Wiesnverbote für mehrere Jahre nicht ein adäquates Mittel, die Störer und Straftäter unter den Besuchern zu entfernen? Können Sie sich vorstellen, einen Gipfel zum Thema "Sicheres Wiesnerlebnis" mit allen Beteiligten einzuberufen?

Mich würde sehr interessieren, warum eine für die Menschen statistisch gesehen so viel gefährlichere Veranstaltung wie das Münchner Oktoberfest von Ihnen im Gegensatz zum Fußball keine Beachtung findet. Zum Vergleich, an einem Spieltag der beiden Bundesligen zusammen wurden 2011/12 im Durchschnitt 33 Menschen verletzt. Das heißt, nicht mal zwei Personen pro Spiel!

Was gedenken Sie zu unternehmen, um die Sicherheit des Oktoberfestes zu erhöhen? Warum behandeln Sie den Fußball anders als das Oktoberfest?

Auf Ihre Ausführungen freue ich mich.
JH

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hintermaier,

Ihre Anfrage bei www.abgeordnetenwatch.de vom 24.09.2013 habe ich erhalten und darf Ihnen Folgendes mitteilen:

Grundsätzlich ist ein Vergleich des Gewaltpotentials bzw. der Kriminalitätsbelastung von Fußballspielen mit dem Münchner Oktoberfest im Ergebnis nicht sachgerecht, denn:

- Fußballspiele finden im gesamten Bundesgebiet statt, das Oktoberfest begrenzt sich auf die Landeshauptstadt München,
- Gewalttaten im Zusammenhang mit Fußballspielen werden überwiegend von Gruppen begangen, die sich solidarisieren; beim Oktoberfest handelt es sich bei den Tätern in der Mehrzahl um Einzeltäter,
- beim Oktoberfest steht der Alkoholkonsum deutlich im Vordergrund, bei den Fußballspielen jedoch der sportliche Aspekt, so dass die Zielrichtungen grundlegend divergieren,
- die Zeitspanne bei den Fußballspielen umfasst beinahe das gesamte Jahr; beim Oktoberfest beträgt die Zeitspanne 16 Tage,
- innerhalb der Fußball-Fanszenen sind die Problemfans bzw. Problemfangruppen der Polizei bekannt, so dass bei deren Eintreffen gezielte polizeiliche Maßnahmen getroffen werden können; bei den Besuchern des Oktoberfestes handelt es sich um Besucher aus der ganzen Welt.

Der Polizeieinsatz anlässlich des Oktoberfestes wird vom Polizeipräsidium München anhand bundesweit gültiger Polizeivorschriften und intensiver Lagebeurteilung geplant und auch durchgeführt. Die Polizei ist mit einem hohen Kräfteansatz anwesend, um strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten zu unterbinden bzw. zu verfolgen.

Das Oktoberfest stellt in Sachen Sicherheit eine große Herausforderung an das Polizeipräsidium München. Um auf die Belange des Oktoberfestes optimal vorbereitet zu sein, hat das Polizeipräsidium München eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen. Zu diesen zählen u. a.:

- Einsatz von erfahrenen und speziell geschulten Polizeieinheiten,
- Einsatz von Taschendiebfahndern, auch aus dem Ausland. Allein durch diesen Einsatz gelangen anlässlich des Oktoberfestes 2012 insgesamt 57 Festnahmen,
- Unterstützung der eingesetzten Beamtinnen und Beamte durch uniformierte ausländische Polizeibeamte,
- Einsatz der Videoüberwachung auf dem gesamten Festgelände, welche eine wertvolle Hilfe bei der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten darstellt,
- Beantragung von heuer bislang 40 Betretungsverboten durch die Polizei beim Kreisverwaltungsreferat München. Bereits im Vorfeld des diesjährigen Oktoberfestes wurden vom Kreisverwaltungsreferat München 37 Betretungsverbote erlassen. Dadurch sollen bekannte Straftäter gar nicht erst auf das Festgelände gelangen.

Sehr geehrter Herr Hintermaier, Sie sehen, dass durch die polizeilichen Maßnahmen in Kombination mit einem konsequenten und frühzeitigen Einschreiten gegen Randalierer und gewaltbereite Personen ein hoher Sicherheitsstandard für die zahlreichen Besucher des Oktoberfestes aus dem In- und Ausland gewährleistet wird.

Was den von Ihnen vorgeschlagenen Gipfel zum Thema: "Sicheres Wiesenerlebnis" anbelangt, möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass selbstverständlich bereits im Vorfeld des Oktoberfestes umfangreiche Absprachen mit allen eingesetzten Polizeiverbänden, Sicherheitsbehörden und dem Veranstalter erfolgen, ohne dass diese Treffen explizit als "Wiesn-Gipfel" bezeichnet werden.

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage der Kostenpflicht darf ich Ihnen mitteilen, dass der gesamte Polizeieinsatz der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient. Nach der geltenden Rechtslage können gemäß Art. 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 Kostengesetz (KG) keine Kosten für hoheitliches Handeln der Polizei im Sinne des Art. 2 Absatz 1 Polizeiaufgabengesetz (PAG) erhoben und folglich auch nicht bei den Wirten vom Oktoberfest geltend gemacht werden.

Solange der Wirt in seinem Bierzelt die zumutbaren Sicherungsmaßnahmen durchführt, gefährdet er nicht die öffentliche Sicherheit und kann daher auch nicht als Störer zur Verantwortung gezogen werden.

Diese Kostenregelung gilt übrigens für alle Großveranstaltungen, so auch z.B. bei Fußballspielen, Konzerten, Festzügen, Fronleichnamsprozessionen und Demonstrationen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Personen kostenpflichtige Tatbestände darstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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