Frage an Joachim Herrmann von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die satirisch daherkommene Sendung "Quer" wartete zuletzt mit einer Sendung auf, in der nachprüfbare Tatsachen in Bezug auf das Verhalten und mutmaßliche Erleben Ihrer Kollegin Dr. iur. Merk aufgeführt wurden, die nicht nur Psychiater daran denken lassen, mit dieser könne etwas nicht stimmen und es könne sein, daß dadurch in Bayern Verhältnisse "auf den Kopf gestellt" sind.
Daß vielleicht Frau Merk in die Forensik gehöre.
Laut "Heise online"(2) und "Fokus" (3) soll die Dame geäußert haben, sie sei KEINE SACHBEARBEITERIN, sondern (lediglich) "politische Spitze" des Miniateriums (3).
1.) Wurden Behörden Ihres Letztverantwortungsbereiches und wurden Sie persönlich schon explizit darauf hingewisen, daß dadurch öffentliche Ornnung und Sicherheit gefährdet ist und IRGENDWER EINSCHREITEN MÜßTE?
Ich bitte Sie auf diesem Wege nicht nur um KLARE, VERSTÄNDLICHE und DEN NACHPRÜFBAREN TATSACHEN GERECHT WERDENDE Auskünfte, sondern zugleich um Entfaltung von Aktivitäten gemäß geltenden Rechts zumal auch in Bezug auf Ihre Arbeitsplatzbeschreibung.
2.) Bearbeiten Sie in Ihrem Letztverantwortungbereich Sachvorgänge oder sind auch Sie lediglich "politische Spitze"?
3.) Wo steht ggf. geschrieben, daß ein bayerischer Minister entweder lediglich polit. Spitze ist oder aber doch auch letzverantwortlicher Sachwalter der Allgemeinheit / Sachbearbeiter.
4.) Stimmt denn, daß im Freistaat irgendwelche andere Leute entscheiden als die, welche gewählt wurden (4) und welche Leute wären das KONKRET?
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) http://blog.br.de/quer/beate-merk-ganz-schoen-verrueckt-oder-14062013.html
2) http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444
3) http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-gustl-mollath-vor-dem-landtag-justizministerin-beate-merk-ich-bin-keine-sachbearbeiterin_aid_1014871.html
4) http://www.youtube.com/watch?v=BAh36f0026k
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Anfrage über http://www.abgeordnetenwatch.de zur Rolle und Funktion einer Staatsministerin.
Gemäß Art. 51 der Bayerischen Verfassung führt jeder Staatsminister und jede Staatsministerin den Geschäftsbereich, der ihm oder ihr zugewiesen ist, selbständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag gemäß den vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik. Teil dieser Führungsaufgabe ist es auch, zu regeln, wie die Arbeitsabläufe innerhalb des zugewiesenen Geschäftsbereichs zu gestalten sind. Auch hierbei handelt der zuständige Minister oder die zuständige Ministerin selbständig und in eigener Verantwortung. Sie können sicher sein, dass meine Kollegin, Justizministerin Dr. Beate Merk, diese Aufgabe mit der notwendigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann
Bayerischer Staatsminister des Innern
Mitglied des Bayer. Landtags