Frage an Joachim Herrmann von Anja M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern – so steht es im SGB V § 27 geschrieben. Dieses Recht wird vielen Borreliose-Patienten oftmals verweigert.
Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionskrankheit. Jedes Jahr erkranken je nach Datenlage zwischen 214.000und 800.000 Menschen neu. Wird eine Borreliose zu spät erkannt oder ungenügend behandelt, mündet sie häufig in eine langwierig verlaufende Multi-Organ-Erkrankung.
Meine Fragen:
?1) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Lyme-Borreliose als „public health“-relevante Zoonose in Deutschland endlich Bestandteil der nationalen „Roadmap“ wird?
2) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung Borreliose-Forschungsprojekte und Langzeittherapie-Studien implementiert werden, damit man neue Behandlungsformen entwickeln kann?
3) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Borreliose-Diagnosen grundsätzlich mit dem Grad der Behinderung (GdB) in die Versorgungsmedizin-Verordnung aufgenommen werden?
4) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Borreliosefälle bundesweit als Praxisbesonderheit gemeldet werden können, damit niedergelassene Ärzte nicht um ihre Existenz fürchten müssen, wenn sie Borreliose-Patienten behandeln?
5) Werden Sie sich für eine bundesweite Meldepflicht aller (!) Krankheitsmanifestationen der Lyme-Borreliose einsetzen?
Über 7000 Menschen haben einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Bahr mitunterzeichnet, in dem u. a. eine bessere medizinische Versorgung, eine standardisierte, zuverlässige Diagnostik und Langzeittherapie-Studien gefordert werden: http://onlyme-aktion.org/mitmachen/aktuelle-aktionen/borreliose-offener-brief-an-bundesgesundheitsminister-daniel-bahr/
Ich freue mich auf Ihre Antwort, vielen Dank & mit freundlichen Grüßen??
Anja Maurer
Sehr geehrte Frau Maurer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni 2013 zum Thema Gesundheit, insbesondere zur Infektionskrankheit Borreliose.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu dieser Krankheit:
Grundsätzlich ist die Aufnahme der Lyme-Borreliose in die Roadmap als typisches Beispiel einer Vektor-übertragenen Zoonose mit Modellcharakter zu begrüßen und zu unterstützen.
Gleiches gilt für die Implementierung von Forschungsprojekten zur Lyme-Borreliose.
Die Zuständigkeit zur Frage des Grades der Behinderung (GdB) liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Meines Wissens ist der GdB auf alle Gesundheitsstörungen, unabhängig von ihrer Ursache bezogen. Es geht bei der Feststellung der Behinderung also nicht um die Art der Erkrankung, sondern um ein beim Betroffenen feststellbares Funktionsdefizit und inwieweit dieses Auswirkungen auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bzw. beruflichen Möglichkeiten hat.
Die medizinische Versorgung von Patienten mit Lyme-Borreliose ist nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft je nach Schwere der Erkrankung in den vorhandenen Versorgungseinrichtungen realisiert und bedarf keiner Sonderstellung als Praxisbesonderheit.
In Bayern wurde 2013 eine zeitlich begrenzte länderspezifische Meldepflicht eingeführt. Gemeldet werden die zuverlässig diagnostizierbaren Formen Erythema migrans, frühe Neuroborreliose und Lyme-Arthritis. Durch dieses Vorgehen kann davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Mehrzahl der Erkrankungsfälle der Meldepflicht unterliegt und darüber hinaus eine hohe diagnostische Sicherheit für die einzelnen Fälle erreicht werden kann.
Falls sich im Rahmen dieser länderspezifischen Meldepflicht zeigt, dass durch diese Maßnahmen substanzielle Erkenntnisgewinne für die Versorgung der Bürger erzielt werden können, wird Bayern auch die Einführung einer bundesweiten Meldepflicht unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL