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Joachim Herrmann
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Frage von klaus l. •

Frage an Joachim Herrmann von klaus l. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Innenminister,

zum - leider -wiederholten mal gibt es einen Bericht über Gewalt von Polizeibeamten (es gilt auch hier die Unschuldsvermutung ) die mich einfach sprachlos und gleichzeitig wütend machen .

Was ist Los mit der Polizei ? Gibt es hier nur noch Überreaktionen ? sind die Beamten überfordert ? oder sind sie an der Grenze des zumutbaren , wie auch Polzibeamter im Forum der SZ zu diesem neuen Vorgängen schrieb ...

´Es ist nicht zu übersehen das hier etwas ganz gewaltig stinkt , und genau dieser Gestank muss ein ENDE haben .

WAs wollenSie als zuständiger Minister tun ? Was müssen Sie tun ? Bitte keine Standardantwort , denn die meisten Fehler liegen im Sytem , so es mir meine Freunde von der Polizei sagen...

Mein persönlicher Wunsch: binden Sie unabhängige Fachleute, Bürger und und mit in die Diskusion ein, und drängen Sie darauf das die Staatsanwälte auch gegen Beamte ermitteln und ggf. Anklagen , wenn sich Vorwürfe bestätigen - zum ´Schutz der guten Beamten...

Mfg

Klaus Lerche

regensburg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lerche,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.01.2013, in der Sie die Ereignisse im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz in der Silvesternacht im Bereich der Polizeiinspektion Wasserburg aufgreifen und wiederholt Ihre Besorgnis über die Verhaltensweise der eingesetzten Polizeibeamten zum Ausdruck bringen.

Einleitend möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass mir als Bayerischem Innenminister aber auch der gesamten Bayerischen Polizei sehr daran gelegen ist, stets alle Sachverhalte aufzuklären, die das positive Bild der Polizei bei den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen können. Diese dürfen selbstverständlich erwarten, dass sich die Beamtinnen und Beamten an Recht und Gesetz halten und sich ihrer Vorbildfunktion sowie ihrer Stellung in der Öffentlichkeit bewusst sind. Beschwerden oder Anzeigen gegen Polizeibeamte, die konkrete Anhaltspunkte für dienstliches Fehlverhalten liefern, werden deshalb in jedem Fall sorgfältig überprüft.
Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden zunächst von der Justiz entsprechend gewürdigt und zusätzlich von den Dienstvorgesetzten überprüft.
Das kann zur Konsequenz haben, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen werden. Zunächst allerdings gilt auch für die betroffenen Beamten - wie Sie bereits richtigerweise ausgeführt haben - die Unschuldsvermutung.

Der Staatsanwaltschaft obliegt als "Herrin des Verfahrens" in jedem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Sachleitung. Und wie das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Rosenheim zeigt, werden auch Polizeibeamte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Sehr geehrter Herr Lerche, auch wenn die Ereignisse im Bereich der Polizeiinspektion Wasserburg die Diskussion um Gewalt von Polizeibeamten erneut entfacht haben, so bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten ihre hoheitlichen Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich erfüllen.

Ergänzend darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass in unserem Haus ein Konzept entwickelt wurde, wie Anzeigen gegen Polizeibeamte noch besser bearbeitet werden können. Dadurch sollen die Kompetenz und Akzeptanz der Ermittlungsarbeit in diesem Bereich nochmals optimiert werden. So werden seit März letzten Jahres die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf zwei zentrale Ermittlungsstellen - das KFD 11 in München und das K 47 in Nürnberg - konzentriert. Diese beiden Dienststellen ermitteln bei Amtsdelikten sowie bei bestimmten anderen Straftaten von Polizeibeamten. Das im deutschen Recht verankerte Legalitätsprinzip gewährleistet bereits bei einem Anfangsverdacht einer Straftat - selbstverständlich auch aus einem polizeilichen Fehlverhalten heraus - die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

Vor diesem Hintergrund sollte den Polizeikräften, der Polizeiführung sowie den Strafverfolgungsorganen grundsätzlich das Vertrauen entgegengebracht werden, das jede staatliche Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

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