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Joachim Herrmann
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Frage von Guido L. •

Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer feierte gestern Abend (08.05.12) eine von ihm initiierte und für jedermann/frau zugängliche "Facebook-Party" in der Münchener Nobel-Disco "P1". Dort wurden von der JU-Vorsitzenden Katrin Albsteiger auch Aufnahmeanträge für die CSU (auf Bierdeckeln (!)) verteilt, siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-feiert-facebook-party-in-muenchen-in-der-discothek-p1-a-832142.html . Der bayerische Rundfunk berichtete, dass zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ein großes Polizeiaufgebot nötig war (auch wenn weniger Besucher kamen als erwartet, siehe http://www.welt.de/newsticker/news1/article106274392/Seehofers-Facebook-Party-mit-weniger-Andrang-als-gedacht.html ).

In Ihrer Eigenschaft als oberster Dienstherr der bayerischen Polizei stelle ich Ihnen folgende Fragen:

- Wird, da es sich um eine von Herrn Seehofer und/oder der CSU veranstaltete "Privat-Party" handelte, die durch diese Veranstaltung dem Freistaat Bayern für die große Polizeipräsenz beim "P1" zusätzlich entstandenen Aufwendungen (Kosten) Herrn Seehofer persönlich oder der CSU in Rechnung gestellt?
- Wenn nein: Warum nicht?

Meine persönliche Bemerkung: Natürlich kann jeder -auch Herr Seehofer- soviel und mit wem feiern, wie man will. Dies darf jedoch nicht (niemals (!)) zu Lasten der Allgemeinheit, konkret: zu Lasten des Steuerzahlers, geschehen. Ich hoffe, dass Sie mit mir konform gehen.

In Erwartung Ihrer dezidierten Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück (85386 Eching (Oberbayern))

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.05.2012. Zu Ihrer Frage bezüglich der Einsatzkosten der Polizei bei der Facebook-Party von Herrn CSU-Parteivorsitzenden Seehofer kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Facebook-Party von Herrn CSU-Parteivorsitzenden Seehofer war eine private Veranstaltung, bei der von Seiten des Veranstalters im erforderlichen Umfang privates Sicherheitspersonal eingesetzt wurde, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

Die polizeiliche Betreuung erfolgte, wie bei allen derartigen Veranstaltungen (z.B. Volksfesten, Konzerten, Konferenzen, usw.) nur hinsichtlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie hinsichtlich des Personenschutzes für Herrn Ministerpräsident Seehofer. Dies bedeutet, dass die Polizei bei derartigen Veranstaltungen auch keine Einlasskontrollen, Absperr- oder Ordnertätigkeiten ausübt.

Sie schreitet vielmehr immer erst dann ein, wenn es zur Abwehr von Gefahren notwendig ist, die das Ordnungspersonal nicht alleine bewältigen kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt oder unterbunden werden müssen. Letztendlich dient ein solcher Polizeieinsatz präventiv der Sicherheit derer, die an solchen Veranstaltungen teilnehmen, sowie dem Umfeld, das möglichst wenig beeinträchtigt werden soll. Nach dem Bayerischen Kostenrecht werden die Kosten für solche Polizeieinsätze niemandem in Rechnung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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