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Joachim Herrmann
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Joachim Herrmann von Wolfgang S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Herrmann

Berichte wie dieser:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstrittener-einsatz-in-passau-der-polizist-hat-mich-auf-den-teer-geschmettert-1.1329650
erscheinen mit einiger Regelmäßigkeit in den Medien. Schaden solche Berichte nicht dem Ansehen der Polizei? Was kann man dagegen tun? Könnte man z.B. gegen die Journalisten ermitteln, weil sie die Staatsorgane herabwürdigen?

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

für Ihre Kontaktaufnahme über die Plattform www.abgeordnetenwatch.de bedanke ich mich herzlich.

Als bayerischem Innenminister ist mir, wie auch der Bayerischen Polizei selbst, sehr daran gelegen, dass alle Sachverhalte aufgeklärt werden, die das positive Bild der Polizei bei den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen können. Deshalb darf ich Ihnen versichern, dass Beschwerden oder Anzeigen gegen Polizeibeamte, die konkrete Anhaltspunkte für dienstliche Verstöße liefern, sorgfältig überprüft werden. Festgestelltes Fehlverhalten wird einerseits von der Justiz entsprechend gewürdigt und andererseits werden seitens des Dienstvorgesetzten ggf. die entsprechenden disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen.

Gleichwohl bin ich aber auch davon überzeugt, dass die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten die hoheitlichen Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich erfüllt. Dies hat zweifelsohne immer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass sich die Beamtinnen und Beamten ihrer Vorbildfunktion und ihrer Stellung in der Öffentlichkeit bewusst sind und sich entsprechend verhalten.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund verfolgt mein Haus die Medienberichterstattung zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamte - Gewalt durch Polizeibeamte" äußerst aufmerksam. Soweit die mediale - im Einzelfall auch tendenziöse - Aufbereitung entsprechender Sachverhalte nicht die strafrechtlichen Grenzen überschreitet, muss dies als Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit hingenommen werden. Sofern mediale Berichterstattungen gegen den sogenannten "Pressekodex" verstoßen, wird in Einzelfällen durch die Behördenleitung des betroffenen Polizeipräsidiums der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates einbezogen.

Sehr geehrter Herr Schwarz, nach meiner persönlichen Auffassung verzichtet eine seriöse Berichterstattung jedoch auf eine Vorverurteilung der tangierten Bürgerinnen und Bürger oder der eingesetzten Polizeibeamten. Dies gilt umso mehr, als sich in allen uns bekannten und publizierten Fällen - einschließlich des von Ihnen zitierten Falles in Passau - der jeweilig zugrunde liegende Sachverhalt sowie der Polizeieinsatz insgesamt zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch in der Prüfung durch ein unabhängiges Gericht befand. Bis zu einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus sollte den Polizeikräften, der Polizeiführung sowie den Strafverfolgungsorganen das Vertrauen entgegengebracht werden, das jede staatliche Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern

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