Frage an Joachim Herrmann von Timo A. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Hermann,
in ihrer Antwort vom 06.04.2010 an Herrn Hoffmann zu Thema "Gewalthaltige Computerspiele", vordern sie ein Verbot dieser Spiele:
"Ich fordere deshalb schon lange ein gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele. Ein solches findet sich zwar bereits grundsätzlich in § 131 Strafgesetzbuch (StGB), der Gewaltdarstellungen unter Strafe stellt und über eine Verweisung auch auf "Datenspeicher" anwendbar ist. "
Gemäß ihrer Interpretation des Gesetzes sollten also auch gewalthaltige Filme, Hörbücher und sogar Comics Verboten werden? Denn §131 Absatz 1 Bezieht sich auf "Schriften" (2. Wort), Absatz 2 nennt weiterhin "Rundfunk, Medien und Teledienste"
Einen verweis auf "Datenträger" kann man nirgends finden.... Oder gilt für SIE ein anderes Strafgesetzbuch als für den andere? Eventuell habe ich den entsprehcneden Paragraphen auch falsch verstanden, ich bitte deshalb um eine Erklärung, wie sie auf ihre obige Aussage kommen.
Nahezu in jedem Superheldencomic sind Gewaltdarstellungen enthalten. Zu den besten Sendezeiten werden Horror-und Actionfilme im Fernsehen gesendet (auch in öffentlich-rechtlichen Sendern), in denen Gewalt dargestellt wird. Niemals würde es jemand wagen, Actionfilme zu verbieten (wobei HIER tatsächlich eine gesetzliche Grundlage besteht). Das versucht auch kein Politiker, denn damit kann man keine Wähler gewinnen.
Ihre Aussage zu diesem Thema kann ich deshalb nicht ernst nehmen.
Wie ein Mann mit gesundem Menschenverstand, der sie ja (hoffentlich) sind, darauf kommt, Computerspieler mit Drogensüchtigen und Kinderschädnern zu vergleiche ist mit schleierhaft.
(Ich nehme keine Drogen, trinke keinen Alkohol, und Rauche nicht, Kinderpornografie halte ich für ein schweres Verbrechen)
Ich bitte diese Aussage von ihnen zu Erklären.
Ich, sowie viele andere Gamer, empfinden diese Aussage als sehr beleidigend und ich bitte sie, solche Vergleiche in Zukunft zu unterlassen, sowie sich dafür öffentlich zu entschuldigen.
Sehr geehrter Herr Armbruster,
Sie nehmen in Ihrer E-Mail vom 16.04.2010 Bezug auf meine Antwort an Herrn Hoffmann vom 06.04.2010 zum Thema "Gewalthaltige Computerspiele".
Sie haben mich missverstanden, wenn Sie mir vorwerfen, jegliche gewalthaltigen Spiele, Bücher oder Filme verbieten zu wollen. Mir geht es allein um so genannte Killerspiele, Computerspiele also, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben. Sie werden grundsätzlich bereits heute von dem von Ihnen angesprochenen § 131 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst, der bestimmte grausame und unmenschliche Gewaltdarstellungen unter Strafe stellt. § 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch, auf den diese Vorschrift verweist, bestimmt dabei, dass den genannten Schriften unter anderem auch "Datenspeicher" gleichstehen. Um eine auf virtuelle Killerspiele besser zugeschnittene Regelung zu schaffen, hat Bayern im Jahr 2007 in einer Bundesratsinitiative einen neuen § 131a StGB vorgeschlagen. Sie finden den Text der Bundesratsinitiative unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2007/0076-07.pdf
Angesichts der heute nicht mehr bestreitbaren schädlichen Auswirkungen gewaltverherrlichender Computerspiele und der Tatsache, dass die Computerspielindustrie weiterhin derartige entsetztlichen Machwerke auf den Markt wirft, halte ich nach wie vor ein strafrechtliches Verbot für unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister