Frage an Joachim Herrmann von Reinhard Z. bezüglich Recht
Ehrenwerter Herr Minister Herrmann,
vermutet, durch die mündlichen Aussagen einer Vielzahl an pflichtbewußter bayerischer Polizeibeamten habe ich es schon lange, doch nun wurde mir durch das Polizeipräsidium Oberfranken schriftlich bestätigt ( http://picasaweb.google.com/lh/photo/Wc2xL6v17KbKBmHYelufCg?feat=directlink ), dass meiner Meinung nach politisch unangenehme Straftatbestände ( http://picasaweb.google.com/reinhard20er/StrafanzeigePolizeiprasidiumOberfranken2008?feat=directlink )
nicht strafrechtlich verfolgt werden können, weil Staatsanwälte diese per Weisung an die Ermittlungsbehörden verhindern.
Speziell bei dieser Strafanzeige halte ich es für sehr bedenklich, dass ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Bamberg, als "Herrin des Ermittlungsverfahrens", eine Strafanzeige u.a. gegen den Leiter dieser Staatsanwaltschaft, Herrn LOStA Düsel, einstellt.
Steht demzufolge eine in diesem Zusammenhang mehr als fragwürdige Strafprozeßordnung über dem Schutz der Allgemeinheit hinsichtlich des BSE-Übertragungsrisikos?
Welche Möglichkeiten zur Wiederaufnahme dieser Strafanzeigen sehen Sie als Jurist und Bayr. Innenminister?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
vielen Dank für Ihr E-Mail vom 02.02.2010. Herrin des Emittlungsverfahrens ist nach der Strafprozessordnung bis zur Anklageerhebung die Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet auch über die Einstellung von Strafverfahren. Dagegen gibt es die Rechtsschutzmöglichkeiten nach der Strafprozessordnung.
Eine Einmischung von politischer Seite in einzelne Strafverfahren lehne ich ab.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim Herrmann, MdL