Fragen und Antworten
Ich bin mir sicher, dass die im Ermittlungsverfahren beteiligten Dienststellen der Bayerischen Polizei, in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, entschieden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Sachverhalt aufzuklären und Tatverdächtige zu ermitteln
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist für Fragen rund um die Besoldung von Beamten zuständig.
Erhöhungen der Besoldung wirken sich daher entsprechend auch bei Versorgungsberechtigten nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz bzw. bei Hinterbliebenen nach deren Anteilssatz aus. Nichts Anderes kann für Einmalzahlungen an Versorgungsberechtigte wie z. B. die Inflationsausgleichszahlungen gelten.