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Joachim Günther
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Frage von Erhard J. •

Frage an Joachim Günther von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Joachim Günther,

als erstes möchte ich mich ganz herzlich für Ihr Antwortschreiben bedanken.

Doch offenbar ist es hier zu einem Irrtum oder Mißverständnis gekommen.
Mit ist klar, dass Sie als *Nicht-Schriftsachverständiger" die Frage, ob eine umstrittenene amtliche Urkunde richtig oder falsch ist, nicht beantworten können..

Das kann auch ein Justizminister nicht.
Sondern nur ein Sachverständiger, der sich mit solchen Dingen auskennt.

Wenn ich mich wieder an das Justizministerium wenden würde, erhielte ich die Auskunft, das Formulare mit der Kennung "...Waldheim" schon *1991* gedruckt und verwendet wurden.

Wenn ich mich an Herrn Sindermann wenden würde, erhielt ich den Bescheid, dass seine relativ hoch versicherte Auskunft *1994* richtig ist.

Das heißt mit den Worten von Johann Wolfgang von Goethe gesprochen.
"Nun steh ich hier ich armer Tor und bin so klug als wie zu vor!"

Sehr geehrter Bundestagsabgeordneter Herr Joachim Günther, deshalb möchte ich Sie nochmals höflichst fragen, ob Sie sich an einen Fachmann wenden wollen, der den Beweis offenlegt aus dem ersichtlich ist in welchem Jahr (1991 oder 1994) die besagten Formulare das erste Mal gedruckt und verwendet wurden und auf diese Art und Weise den seit vielen Jahren andauerenden Streit beendet wollen?

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jakob,

da die Ihre Frage betreffende Angelegenheit bereits von einem Bundesjustizminister geprüft wurde, bin ich nicht in der Lage, eine weiterführende Antwort – als die vom 4. September 2008 - zu geben.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich an die Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Günther