Frage an Joachim Günther von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr MdL Joachim Günther,
vor mehr als 10 Jahren wandte ich mich bereits schon einmal vertrauensvoll mit einem Bürgeranliegen an Sie. Damals ging es um vermeintlich gefälschte gefälschte Gerichtsprotokolle.
Sie haben sich damals für mich eingesetzt und sich an Ihren Parteifreund und damaligen Bundesjustizminister Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) gewandt. Für diese Hilfe bzw. Ihr Schreiben an den Bundesjustizminister bin ich Ihnen heute noch dankbar.
Das Antwort- bzw. das Rückschreiben lies sicher nicht nur mich verständnislos zurück.
Der Bundesjustizminister schrieb Ihnen, dass sein Kollege aus Sachsen Justizminister Steffen Heitmann die Protokolle bereits beschieden hat und er somit keine Veranlasung sieht, sie noch ein weiteres Mal einer Kontrolle zu unterwerfen.
Wie Sie wissen, wurde die Richtigkeit der Gerichtsprotokolle von mehr als ein Dutzend über alle Zweifel erhabenen Sachverständigen sehr in Frage gestellt.
Der Detektiv Thomas Sindermann (Sohn des langjährigen Präsidenten der Volkskammer der DDR; Horst S.) garantiert sogar mit einem Betrag in Höhe von 127.822,97 Euro, dass das Verhandlungsprotokoll vom 20.02.92 Az.: ? C 245/91 KG Riesa, einen Fälschung ist.
Die Sache ist heute noch genaus unaufgeklärt und brisant wie vor 10 oder 15 Jahren.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
sehr geehrter Herr Günther,
bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich ein zweites Mal für die Aufklärung des Sachverhaltes einsetzen wollen, ob sich gegenwärtig unrichtige oder gar gefälschte Gerichtsprotokoll
im internationalen Rechtsverkehr befinden oder nicht?
Mti freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Sehr geehrter Herr Jakob,
ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich die mir gestellte Frage nach gefälschten Gerichtsprotokollen nicht beantworten kann. Ich bin weder Jurist noch in einem dafür zuständigen Ausschuss tätig. Ich hatte deshalb damals den Vorgang bereits an das Bundes-Justizministerium weitergegeben. Mehr als ihnen der Minister damals geantwortet hat, könnte ich auch nicht sagen. Sollte Ihnen diese Auskunft nicht genügen, würde ich Ihnen empfehlen, sich an das zuständige Sächsische Justizministerium zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Günther