Wie haetten Sie am Mittwoch und Freitag im Bundestag abgestimmt? Gemeint ist der Antrag und Gesetzentwurf der CDU/CSU.
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Sehr geehrter Herr S.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Maßnahmen, die das Zustrombegrenzungsgesetz und der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorsehen, finden meine Zustimmung.
CDU und CSU wollten das Regelungsziel der „Begrenzung“ wieder in das Aufenthaltsgesetz einführen, nachdem die vormalige Ampel-Regierung es aus dem Gesetz gestrichen hatte. Das bedeutet, dass Behörden sich bei Ermessensentscheidungen im Aufenthaltsrecht gerade an dem Ziel der „Begrenzung“ der Migration orientieren hätten müssen.
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – also zu solchen Asylsuchenden, die nicht individuell verfolgt werden, sondern nur aufgrund der Verhältnisse im Heimatland vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten –sollte beendet werden. Eine solche Entscheidung hatte die frühere „Große Koalition“ zwischen CDU/CSU und SPD bereits im Jahr 2016 getroffen.
Überdies wollten wir die Kompetenzen der Bundespolizei beim Vollzug des Aufenthaltsrechts ausweiten. Dies entspricht dem einschlägigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.-25. Oktober 2024.
Alle drei Maßnahmen bewegen sich im Rahmen der bestehenden europäischen Rechtsvorgaben, die zum Teil bereits durch andere Mitgliedsstaaten durchgeführt werden. Letztlich fordert die CDU die Bundesregierung auf, geltendes Recht, wie es sogar im Grundgesetz verankert ist, anzuwenden.
Eine große Mehrheit in der Bevölkerung steht hinter diesen Vorschlägen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migration.
Herzliche Grüße
Joachim Ebmeyer