
(...) Resozialisierung ist eine wichtige und sinnvolle Aufgabe unseres Rechtssystems. Dennoch halte ich es für untragbar, dass eine ehemalige RAF-Terroristin, die sich gewaltsam und unter Begehung schwerster Straftaten gegen eben dieses Rechtssystem gewandt hat, ohne Wissen der betroffenen Kinder, Eltern und des Lehrerkollegiums, an einer öffentlichen Schule unterrichtet. Gerade bei Grundschülern, die zudem noch Defizite in ihrer sprachlichen Entwicklung haben, muss eine Rechtsgüterabwägung zu ihren Gunsten ausfallen. (...)