
(...) Doch noch einmal grundsätzlich: Bei jeder Fotografie muss zunächst nach dem Datenschutzrecht die Frage beantwortet werden, ob ein Foto gemacht oder gespeichert werden darf. Das ist keine unmittelbare Frage des KUG, sondern richtet sich zunächst nach dem Datenschutzrecht, soweit damit die Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist. (...)