Frage an Jens Zimmermann von Eva M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ist Spanien wirklich ein Rechtsstaat?...
…wie der Pressesprecher der deutschen Regierung am 26.3.18 behauptet?
Ich bin besorgt, wie sich die Bundesregierung und ihre Partei bei der Frage der Auslieferung von Herrn Puigdemont verhält. Man tut so, als sei in dem befreundeten Spanien alles in Ordnung… jedoch gibt es hier viele berechtigte Zweifel.
WAS TUN SIE, UM DIE MENSCHENRECHTE UNSERER EU-MITBÜRGER IN KATALONIEN ZU SCHÜTZEN, INSBESONDERS DAS RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG UND FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG?
Menschenrechtsexperten wie der französische ehemalige Richter und Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Jean Costa, sowie der ehemalige belgische EGHR Richter Francoise Tulkens haben das Vorgehen Spaniens gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung auf Verhältnismäßigkeit und Vereinbarkeit mit internationalem Recht geprüft (http://blickpunktkatalonien.com/europa-in-der-pflicht).
W. Kaleck, Gründer des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und ebenfalls Mitglied der Experten erklärt :
„Die Diskussion geht oft um die Rechtmäßigkeit oder Nichtrechtmäßigkeit einer Abspaltung. Doch ein Großteil der von uns untersuchten Maßnahmen seitens des spanischen Staates fand bereits im Vorfeld der sogenannten Unabhängigkeitserklärung statt“.
Die Experten untersuchten Maßnahmen des spanischen Verfassungsgerichts gegen die Aktivitäten der katalanischen Abgeordneten und deren strafrechtliche Verfolgung zwischen 2013 und 2017.
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts darüber, was im Parlament von Katalonien debattiert und worüber abgestimmt werden darf, sowie die strafrechtliche Verfolgung der Abgeordneten wegen „Ungehorsam“, seien „eine schwere Einmischung in die Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit“, garantiert durch Artikel 10 und 11 der Europä̈ischen Charta für Menschenrechte (ECHR) und Artikel 19 und 21 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die Spanien ratifizierte.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verhaftung des früheren katalanischen Ministerpräsidenten Puigdemont. Seiner Festnahme lag ein europäischer Haftbefehl zugrunde. Deshalb ist das Verfahren nach den gesetzlichen Regelungen Sache der zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Aus gutem Grunde gilt in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung. Deshalb war es richtig, die Entscheidung des Gerichtes abzuwarten und politisch darauf keinen Einfluss zu nehmen. Ich teile die Einschätzung der Bundesregierung, dass der Konflikt in Katalonien innerhalb der spanischen Rechtsordnung zu gelöst werden muss.
Im Katalonien-Konflikt ist meines Erachtens das Wichtigste, dass beide Seiten Kompromissbereitschaft zeigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann MdB