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Jens Zimmermann
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Frage von Walter E. •

Sehr geehrter Herr Dr Zimmermann Wie und wann wird es eine Lösung geben in der Frage der notwendigen Reduzierung der Anzahl der Bundestagsabgeordneten?

Es ist über die Anzahl der Abgeordneten auch eine Frage der Kosten. Pensionen müssen auch finanziert werden!

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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Wahlrechtsreform. Ich stimme Ihnen zu: Der Bundestag ist zu groß und es braucht, aus verschiedenen Gründen, ein Wahlrecht, das eine angemessene Größe des Bundestags garantiert.

Gemeinsam mit der Union haben wir im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts beschlossen. Dies hat auch zum Ziel die Anzahl der Mandate zu reduzieren. Denn wir liegen bereits im aktuellen Bundestag mit 709 Abgeordneten weit über der vorgesehenen Anzahl von 598 Abgeordneten. Zwei Punkte haben wir hier zur Reduzierung eingeführt: Es wird ein zusätzlicher Berechnungsschritt für die Landeslisten eingeführt. Neu eingeführt wurde die Regelung, dass jeder Landesliste der höhere Wert aus entweder der im Land errungenen Direktmandate oder dem auf ganze Sitze aufgerundeten Mittelwert zwischen diesen und den für die Landesliste der Partei nach der ersten Stufe ermittelten Sitzen zugeordnet wird. Darüber hinaus haben wir eingeführt, dass ein Ausgleichsverfahren für Überhangmandate erst nach dem dritten Überhangmandat einsetzt. So können bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate entstehen. Der nicht durchgeführte Vollausgleich kann zur Reduzierung der Mandate führen.

Wir wollen aber auch langfristig an der Reform des Wahlrechts arbeiten und dabei Themen wie die Größe des Bundestags und das Wahlrecht ab 16 Jahren in den Blick nehmen. Dafür haben wir im Juni eine Wahlrechtskommission eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Zimmermann

 

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