Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann, wie stehen Sie zur 2G Regelung als zusätzlicher Impfanreiz und zur unvergüteten Quarantäne bei PCR positiven Ungeimpften?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für ihre Anfrage zum Thema 2G-Regel und zur unvergüteten Quarantäne bei einem positiven PCR-Test.
Grundsätzlich steht die 2G-Regel für geimpft und genesen. Das bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten Zugang erhalten.
Die höchste Priorität hat für mich der Schutz der Bevölkerung. Eine erneute Überlastung der Intensivbetten darf nicht geschehen!
Die Corona-Schutzimpfung birgt ein geringeres Risiko als eine Infektion mit dem COVID-19 Virus. Mit der Corona-Schutzimpfung kann jede Bürgerin und jeder Bürger dazu beitragen, die Auslastung der Intensivbetten sowie die Hospitalisierungsrate möglichst gering zu halten. Sie können nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das ihrer Familie und Freunde retten. Des Weiteren trägt eine Impfung für ein schnellstmögliches Ende der Pandemischen Lage bei. Je mehr Menschen geimpft sind, desto höher ist auch der Infektionsschutz für Kinder oder für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Jede Impfung sorgt für weniger Infektionen und trägt folglich zu Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bei. Somit sorgt jede geimpfte Person für einen Schritt weiter aus der Pandemie.
Ich kann die Corona-Schutzimpfung jeder Bürgerin und jedem Bürger ans Herz legen, die schnellstmöglich in ein Leben ohne Sorgen vor einer Infektion mit allen Freiheiten wie vor der Pandemie zurückkehren möchten.
Derzeit verhandeln Bund und Länder über eine gemeinsame Regelung für Lohnersatzleistungen in dem oben genannten Falle.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann