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Jens Teutrine
FDP
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Frage von David S. •

Warum strukturiert man das Bürgergeld nicht um, in eine Leistung für alle Bürger?

Sehr geehrter Herrn Jens Teutrine, warum strukturiert man das Bürgergeld nicht um?...jetzt ist es ja so das kranke Menschen irgendwann zu Rentenstelle geschickt werden und wenn die ablehnt, erst dann kommt man zum Sozialamt.

Warum strukturiert man nicht um und sorgt dafür das alle die normalerweise Erwerbsminderungs/unfähigkeitsrente oder Grundsicherung bekommen würden ebenfalls Bürgergeld bekommen und man nur in verschiedene Abteilungen innerhalb des Jobcenters unterteilt, weil die Leute bekommen doch eh das gleiche Geld und Erwerbsunfähigkeits/minderungsrente wird doch eh angerechnet, dann kann man das doch auch zusammenpacken und dafür gibt es keine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Minderungsrente mehr und auch keine Grundsicherung sondern eine Leistung für alle...hat man sich in der FDP darum mal gedanken gemacht?

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Sehr geehrter Herr S.

bei einer Rentenleistung handelt es sich im Vergleich zur Grundsicherung oder zum Bürgergeld um eine Versicherungsleistung. Die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht aus Steuermitteln, sondern aus den Versicherungsbeiträgen der Rentenversicherten bezahlt. Eine Zusammenführung beider Leistungen würde einen grundsätzlich systematischen Wechsel hin zu einem gänzlich steuerfinanzierten Sozialstaat bedeuten.

Weiterhin unterscheidet das Sozialgesetzbuch (SGB) für Leistungen zur Existenzsicherung zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Erwerbsfähige und erwerbsgeminderte Leistungsberechtigte, das heißt Personen, die mindestens drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen können, beziehen Bürgergeld nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Erwerbsunfähige Leistungsberechtigte erhalten in der Regel Grundsicherung nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Diese Aufteilung ist notwendig und sinnvoll. Die Leistung des Jobcenters reduziert sich nicht ausschließlich auf das Bürgergeld. Hinzu kommen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, wie Bewerbungstrainings, Beratungsgespräche oder Ausbildungsförderungen. Da erwerbsfähige und erwerbsgeminderte Personen grundsätzlich eine Arbeit zugemutet werden kann, ist es das Ziel der Betreuung durch das Jobcenter diese Personen schnellstmöglich wieder in Arbeit zu vermitteln.

Dem Sozialamt auf der anderen Seite kommt ausschließlich die Aufgabe zu die Existenzsicherung erwerbsunfähiger Personen zu gewährleisten.

Um Doppelstrukturen zu vermeiden und eine einheitliche Zuständigkeit in bestimmten Fällen zu ermöglichen, gibt es aber zahlreiche Verzahnungen zwischen dem SGB II und dem SGB XII. Beispielsweise ist für Bedarfsgemeinschaften, in denen sich auch erwerbsunfähige Leistungsberechtigte befinden, das Jobcenter zuständig.

Strukturveränderungen sind immer dann sinnvoll, wenn sie zu weniger Bürokratie und zu einer einfacheren Antragstellung beitragen. Wie Ihr Vorschlag dazu beitragen soll, ergibt sich mir bisher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Teutrine

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