Warum stellt sich ihre Partei so extrem gegen eine vernünftige Erhöhung der Regelsätze auf 650 Euro?
Hallo, ihre Partei stellt sich extrem gegen eine deutliche Erhöhung der Regelsätze das Argument ihrerseits ist immer das gleiche, "Ja es muss ja ein Lohnabstandsgebot herrschen"..wissen sie..die Denkweise die sie hierbei an den Tag legen ist..das man Arbeitgeber entlastet in dem man die Regelsätze schön weit unten lässt statt das man sich dazu entscheidet die Regelsätze auf 650 Euro zu erhöhen damit die Arbeitgeber gezwungen sind endlich deutlich mehr Lohn zu zahlen, denn das Problem hat sich ihre und auch die Regierung davor selbst gebaut..und deswegen gibt es auch den Mindestlohn für viele Jobs weil durch dieses Sozialsystem die Löhne immer weiter nach unten gegangen sind und der Arbeitgeber so sehr bevorteilt wird das sich ein Arbeitnehmer denkt..lieber Mindestlohn von dem man nicht leben kann als Hartz 4 wovon es noch sehr viel schwerer wird.
Auch mit 650 Euro Regelsatz hätte niemand ein Luxusleben
Daher meine Frage was wollen sie tun um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen?..
Sehr geehrter Herr S.,
die Debatte um die Höhe der Regelsätze bestimmt seit Einführung der Grundsicherung für Erwerbssuchende die öffentliche Debatte beim Thema soziale Gerechtigkeit. Dabei gibt es sowohl Stimmen, die die Regelsätze für ungerechtfertigt hoch, wie auch für völlig unzureichend erachten. Die Wahrheit über die Angemessenheit der Regelsätze wird wohl dazwischen liegen.
Zunächst muss man sich bewusst werden, dass die Höhe der Regelsätze nicht willkürlich vom Deutschen Bundestag bestimmt wird, sondern gemäß der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, bemessen werden muss. Anders gesagt muss genau aufgeschlüsselt werden für welche Ausgaben den Regelsatzbeziehern wie viel Geld zusteht.
Damit auch hier keine Werte willkürlich bestimmt werden, bemessen sich die Regelsätze derzeit mittels einer statistischen Warenkorbmethode, die auf dem Konsumverhalten der einkommensschwächsten 20 Prozent basiert.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Regelsatz auch tatsächlich die Existenz sichert und sich darüber hinaus dynamisch an Preisveränderungen anpasst. Bei Hartz-IV bestand das Problem, dass die Regelsätze immer bis zu 1,5 Jahre nachträglich an die Inflation angepasst wurden und somit kurzzeitig eine Unterversorgung bei stark steigenden Preisen auftreten konnte. Beim Bürgergeld, das ab 2023 Hartz-IV ablösen wird, wird künftig der Regelsatz mittels einer Inflationsprognose passgenauer angepasst.
Um nun aber die Regelsätze, wie sie fordern drastisch anzuheben, müsste die eben skizzierte Berechnungsgrundlage gänzlich geändert werden. Damit würde der Regelsatz wieder zum politischen Spielball werden und staatlicher Willkür ausgesetzt sein. Den Forderungen nach einer Anpassung des Regelsatzes schließe ich mich daher nicht an, sondern unterstütze vielmehr das bestehende Verfahren.
Auf den Lohnabstand kann der Staat zudem nicht nur durch die Regelsätze oder den Mindestlohn einwirken, sondern vor allem durch die Belastung von Einkommen durch Steuern und Sozialabgaben. Als FDP setzen wir und daher fortwährend für eine leistungsorientierte Steuerpolitik ein, damit jeder der arbeitet ein deutlich höheres Einkommen hat als jemand, der nicht arbeitet und das mehr Arbeit auch immer zu einem deutlich höheren Einkommen führt. Das erreichen wir beispielsweise, indem Finanzminister Lindner den Grundfreibetrag dieses Jahr um 648 Euro anhebt und die Steuermehrbelastungen der kalten Progression ausgleicht.
Auch diese Steuerpolitik trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei, denn soziale Gerechtigkeit misst sich eben nicht nur am Umverteilungsniveau oder an dem Geld, das der Staat Bedürftigen auszahlt, sondern an der Möglichkeit sich selbst Vermögen aufzubauen, an den Aufstiegschancen und der Möglichkeit sich aus eigener Kraft aus der Bedürftigkeit zu befreien.
Beispielsweise entscheidet in Deutschland noch viel zu häufig das Elternhaus über die beruflichen Aussichten der Kinder. Soziale Gerechtigkeit heißt hier für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Mit einer ersten Reform des BAföGs und weiteren Anpassungen im Sozialrecht, beispielsweise, dass Einkommen von Schülerjobs beim Bürgergeld nicht mit dem Regelsatz verrechnet werden, hat die Ampel-Koalition bereits wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht.
Als FDP werden wir daher auch weiterhin darauf drängen, dass soziale Gerechtigkeit nicht nur als Versorgung von Bedürftigkeit, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Teutrine