Sind Sie für ein Waffenrecht im Grundgesetz nach Art der USA?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin für ein Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz. Auf der einen Seite dürfen wir gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger, die legal eine Waffe erworben haben, nicht unter Generalverdacht stellen, diese zu illegalen Zwecken zu missbrauchen. Auf der anderen Seite müssen wir aber, um dem Missbrauchsrisiko von Waffen zu begegnen, auf konsequente Regeln für den Umgang und Erwerb von Waffen setzen.
In Deutschland spielt der Waffenbesitz vor allem in der Tradition von Schützenvereinen und im Jagdwesen eine wichtige Rolle. Im größten, dem Deutschen Schützenverband, sind rund 1,4 Millionen Schützen organisiert. Gleichzeitig besitzen etwa 380.000 Deutsche einen Jagdschein. Das zeigt, dass fast 2 Millionen Deutsche zu zivilen Zwecken – für den Sport oder die Jagd – auf Waffen angewiesen sind. Dieser großen Personengruppe muss auch weiterhin der private Waffenbesitz gewährt und ein verständliches Waffenrecht zur Verfügung gestellt werden. Eine Vielzahl der Gesetzesänderungen der Vergangenheit haben aber gerade für diese Personen das Waffengesetz unhandlich und benutzerunfreundlich gemacht.
Gleichzeitig dürfen Schusswaffen nicht in die Hände von Extremisten oder Menschen mit psychischen Erkrankungen gelangen. Das deutsche Waffenrecht ist dafür bereits eines der strengsten weltweit. Straftaten mit legal besessenen Schusswaffen kommen in Deutschland nur sehr selten vor. Viel häufiger werden bei Straftaten illegal erworbene Waffen genutzt. Um der besonderen Gefahr von Waffen zu begegnen braucht es daher keine Verschärfung des Waffenrechts, sondern vielmehr eine stärkere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels auf europäischer Ebene.
Anstatt für ein „Waffen-Grundrecht“ setze ich mich für eine Generalrevision des bestehenden Waffenrechts ein. Ein modernes Waffenrecht muss übersichtlich und leicht verständlich sein. Regelungen, die übereilt eingeführt wurden, um die Sicherheit zu erhöhen, müssen daher auf den Prüfstand und hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Erforderlichkeit neu bewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Teutrine