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Frage von Frank H. •

Frage an Jens Petersen von Frank H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Petersen,

wenn in einer Stadt in NRW wie die meine Rheine an der Ems ein Fluss fließt, muss sich die Kommune mit der Hochwassersicherung beschäftigen. Wenn man nun entscheidet sich damit zu beschäftigen und während des Verfahrens die Bürgermeisterin in das Überschwemmungsgebiet umzieht, weiterhin als Behördenleiterin den Vorgang bearbeitet und dann bei der entscheidenden Abstimmung im Rat dort eine Wohnung bezogen hat, darf die Bürgermeisterin der Gemeindeordnung an der Anstimmung teilnehmen ? Darf die Bürgermeisterin den Vorgang überhaupt weiter bearbeitet ? Wie sehen Sie Frage ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hemelt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die rechtlichen Grundlagen zur Amtsführung von Bürgermeistern sind in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen niedergelegt. Die Beantwortung Ihrer Fragen zu einem Sachverhalt in der Stadt Rheine ist schwierig, da mir als Landtagskandidat für einen Düsseldorfer Wahlkreis die Einzelheiten des Vorgangs nicht bekannt sind. Dennoch möchte ich Ihnen gerne einige allgemeine Informationen aus der Gemeindeordnung NRW zukommen lassen.

Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin ist kraft Gesetz Mitglied des Rates und hat demnach grundsätzlich auch ein Stimmrecht im Rat (§ 40 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW).

Im Falle der Befangenheit im Sinne des § 31 Gemeindeordnung NRW kann ein Bürgermeister von Beratungen und Abstimmungen des Rates ausgeschlossen werden (§ 50 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW). Die Voraussetzung dafür ist, dass die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil mit sich bringen kann.

Ein Ausschluss von der Abstimmung und Beratung im Rat ist dann nicht notwendig, wenn der Vorteil oder Nachteil nur darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden (§ 31 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW).

Da mir, wie gesagt, bei dem vorliegenden Sachverhalt die genauen Hintergrundinformationen fehlen, kann ich keine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Bürgermeisterin der Stadt Rheine verhalten sollte. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an den zuständigen Kreis Steinfurt zu wenden, um die Frage dort klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Petersen