Frage an Jens Petersen von Birgitt F. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Petersen!
1. Wie ist Ihre Position zu den Förderschulen, Kompetenzzentren und zu dem gemeinsamen Unterricht behinderter Kinder an allgemeinbildenden Schulen? Ich möchte den Fokus auf die Kinder lenken, die eine geistige Beeinträchtigung / Behinderung haben, wie z.B. bei der Lernbehinderung.
Das z.B. reine körperliche behinderte Kinder, die im Rollstuhl sitzen müssen, aber dem Unterricht kognitiv folgen können nicht unbedingt in eine Förderschule müssen, stelle ich außer Frage!
2. Wie kann man jedes Kind tatsächlich adäquat und optimal fördern, wenn die Klassen im GU nicht kleiner werden können, da lieber Schulen geschlossen oder zusammengelegt werden anstatt darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen wirklich im GU besser werden? Stecken da Finanzprobleme hinter?
3. Bisher hat man, wenn Förderschulpädagogen an die allg. Schulen versetzt wurden, Lehrer/innen im allg. Unterricht abgezogen, damit der Schüler-Lehrer-Schlüssel gleich blieb und damit es nicht zu teuer wurde. Wird sich das ändern?
4. Förderschullehrer/innen sollen gezwungen werden, vielseitig zu arbeiten.
Das kann keine optimale und adäquate Förderung des Kindes sein, wenn es keine Spezialisierungen auf max. zwei Förderbedarfe und der jeweilige Unterrichtsschwerpunkte mehr geben soll. Worauf soll ein Pädagoge sich noch konzentrieren ohne auszubrennen und andauernd überfordert zu sein?
5. Wie soll flächendeckend der GU umgesetzt werden, wenn an den Förderschulen der Unterricht nicht ausfallen darf, obwohl von da aus die Fach-Pädagogen zu den allg. Schulen geschickt werden sollen?
6. Können nicht vielmehr auch nur die "Grenzfälle" wirklich sinnvoll im GU unterrichtet werden?
7. Wo sollen die stärker behinderten Kinder hin, wenn auch deren Eltern sich nicht um diese richtig kümmern (soziale Vernachlässigung)?
8. Warum werden Kinder mit Förderbedarf zur Förderschule mit einem Fahrdienst gebracht, zum GU aber nicht? Die Behinderung ist doch die selbe beim selben Kind!
DANKE!
Sehr geehrte Frau Ferrier,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.02.2010.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich für die Beantwortung Ihrer Fragen zunächst einige Hintergrundinformationen einholen muss. Sobald mir diese vorliegen, werde ich mich erneut bei Ihnen melden.
Mit herzlichen Grüßen
Jens Petersen
Sehr geehrte Frau Ferrier,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Förderschulen, die ich gerne beantworten möchte.
zu 1.
Die CDU-Fraktion hat in einem Positionspapier von Dezember 2009 klargestellt, dass die Förderschule wie alle anderen Schulen eine Angebotsschule ist. Eltern können auch weiterhin für ihr Kind die Förderschule wählen, wenn sie diese für den geeigneteren Förderort halten. Eine Elternberatung muss gewährleistet sein, um zum Wohle des Kindes die beste Entscheidung zu treffen.
Bei der Umsetzung des Leitbilds der UN-Konvention sind die Landesregierung und die Landespolitik insgesamt gefordert ebenso wie die unterschiedlichen Schulträger. Die Landesregierung hat den Auftrag, eine mittel- und langfristige, sich an pädagogischen, demographischen und sozialräumlichen Aspekten orientierende Steuerung eines Systems sonderpädagogischer Förderung zu entwickeln, das sich auch als Unterstützungssystem allgemeiner Schulen versteht und ein plurales Angebot von Förderorten ermöglicht.
zu 2.
Um Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht adäquat zu fördern, bedarf es sächlicher und personeller Voraussetzungen.
Das Land stellt lt. Erlass 0,1 Lehrerstellen pro Schüler mit entsprechendem Förderbedarf zur Verfügung. Der Schulträger ist für die sächliche Ausstattung vor Ort ebenso wie für die Schulentwicklungsplanung zuständig. In der Schulentwicklungsplanung werden u. a. auch die Klassengrößen geregelt.
Beim gemeinsamen Unterricht und der stärkeren Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf handelt es sich um einen komplexen Prozess gesamtgesellschaftlicher Konsensfindung, der auch nach Auffassung der Wissenschaft eine gewisse Zeit benötigt. So schätzen Wissenschaftler, unter anderem Prof. Dr. Wocken bei einer Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen am 20. Mai 2009, dass die Umsetzung - auch unter Berücksichtigung notwendiger Anpassungen der personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen - einen Zeitraum von zehn Jahren erfordert.
zu 3.
Über diese Vorgänge ist mir nichts bekannt. Laut Erlass des Schulministeriums ist für jeden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein entsprechender Anteil Lehrerstellen einzuplanen.
An dieser Stelle ist bei der Schulleitung oder beim Schulamt/Bezirksregierung nachzufragen, was es mit einer solchen Behauptung auf sich hat.
zu 4.
Mir ist keine Maßnahme bekannt, die die Spezialisierung von Förderschullehrern gezwungenermaßen verhindern soll.
Die Förderschulen sollen nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht abgeschafft werden. Sie sollen zu echten Angebotsschulen werden, so dass die Eltern wählen können, wo sie ihr Kind besser aufgehoben sehen.
Natürlich ist es möglich, dass nicht jede Schule einen Lehrer einsetzen kann, der die entsprechende Förderbedürftigkeit des Kindes abdeckt. In diesem Fall wäre es dann möglicherweise besser, das Kind auf eine andere Schule oder eine Förderschule zu geben.
zu 5.
Die CDU-Fraktion setzt sich für ein "Sowohl-als-auch" ein, weil wir der Ansicht sind, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die an allgemeinbildenden Schulen dem Unterricht folgen können, es gibt aber auch Kinder und Jugendliche, die an einer Förderschule besser beschult werden können.
Deshalb werden die Lehrer nicht einfach aus den Förderschulen abgezogen. Dies wäre auch unfair gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die an diesen Schulen zu Schule gehen.
zu 6.
Wenn die sächlichen und personellen Vorraussetzungen gegeben sind, sollten Eltern und Schulleitung in enger Abstimmung zu einer Entscheidung gelangen, die das Kindeswohl als zentrale Entscheidungsgrundlage hat. Diese Entscheidung kann immer nur eine Einzelfallentscheidung sein.
zu 7.
Die Feststellung über den sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt unabhängig vom Engagement der Eltern. Die Schulaufsichtsbehörde stellt auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderort fest. Normalerweise geschieht das in enger Abstimmung mit den Eltern.
zu 8.
Diese Frage läßt sich nicht pauschal beantworten.
Unabhängig davon, ob eine Beschulung an einer Förderschule oder im GU erfolgt, besteht beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen der Schülerfahrtkostenverordnung immer nur ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, aber nicht auf eine Beförderung. Der für die Entscheidung zuständige Schulträger kann nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit selbstständig festlegen, ob eine Beförderung mit ÖPNV, mit Schülerspezialverkehren (Schulbussen) oder aber die Erstattung einer Wegstreckenentschädigung für die Beförderung mit einem elterlichen PKW die wirtschaftlichste Beförderungsart ist, für die er die Kosten übernimmt.
Für die Entscheidung über die Zubringung ist es für die Schulträger wichtig, welcher Förderschwerpunkt und welcher Förderbedarf vorhanden sind. Auch entscheidet der Schulträger, welche räumlichen und sächlichen Erfordernisse notwendig sind (z.B. örtlichen Gegebenheiten, Schülerticket bei entsprechenden Entfernungen, Einzeltransport, Kleinbus usw.). Es liegt somit im Rahmen der zu nutzenden Ermessenspielräume des Schulträgers, in welcher Form Transporte erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Petersen