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Jens-Peter Heuer
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Frage von Susann S. •

Frage an Jens-Peter Heuer von Susann S. bezüglich Bildung und Erziehung

Die Leiterin der Kita, in die meine Tochter geht (Gesundbrunnen) erzählt, dass neuerdings vom Jugendamt nur noch 5-Stunden-Plätze bewilligt werden, auch wenn die Sprachfähigkeit unter aller Kanone ist. Wie ist das mit Ihren Aussagen über "Sprache als Schlüssel zur Integration" in Einklang zu bringen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Stullkowski,

da irrt die Kollegin. Richtig ist, dass das neue Kita-Gesetz davon spricht, dass "zumindest eine Halbtagsförderung" (also bis zu 5 Stunden) erfolgen soll, wenn dies für die sprachliche Integration erforderlich ist. Aber daraus folgt eben nicht (wie Ihnen offenbar vermittelt wurde) eine grundsätzliche Beschränkung. Sobald im Antrag erkennbar wird, dass ein über die Halbtagsförderung hinaus gehender Bedarf besteht, wird dieser - gerade bei sprachlichen Problemen - in meinem Jugendamt auch bewilligt. Es gibt allerdings keinen Automatismus: Die Festlegung eines solchen Bedarfes erfolgt immer im Einzelfall und nach Prüfung durch das Amt. Wenn Eltern also solche Anträge stellen (und oft tun sie das in den Kitas vor Ort), dann sollten sie auch deutlich machen, warum sie einen höheren Betreuungsbedarf haben. Oft genügen da schon wenige Zeilen.
Übrigens wird auch hier und da kolportiert, wir wären bei der Bewilligung höheren Betreuungsbedarfs "finanziell limitiert" und würden deshalb bewusst bremsen. Ebenso deutlich: Das ist nicht der Fall. Unser Kita-Budget ist ausreichend und auch bei der Bildung und Erziehung unserer Jüngsten gilt (wie in allen anderen Bereichen): Wo Hilfe nötig ist, wird Hilfe geleistet. Das Geld bricht nicht das Recht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens-Peter Heuer