Frage an Jens Lehmann von Christian M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Lehmann,
gestern ist publik geworden, dass die novellierte STVO "entschärft" werden soll im Bezug auf die Strafen bei 21Km/h (sic!) zuviel innerorts.
Werden sie diese Entschärfung mittragen? Wenn ja, warum?
Wenn ja, bitte ich auch um eine Erläuterung warum es es ihrer Ansicht nach nicht bestraft werden soll, da 21 Km/h zuviel innerorts ja ganz offensichtlich eine mehr als erhebliche Übertretung ist.
Falls die Begründung sein sollte, dass zu viele ihren Führerschein verlieren könnten, bitte ich auch um eine Aufwägung der Verkehrtoten durch überhöhte Geschwindigkeit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
C. M.
Sehr geehrter Herr Möller,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung werde ich, sofern sie in der derzeit diskutierten Fassung zur Abstimmung vorgelegt wird, mittragen. Der Führerscheinverlust nach einer Tempoübertretung ist grundsätzlich ein vernünftiges Mittel, muss jedoch mehrere Faktoren berücksichtigen. Dazu sollten nach meiner Überzeugung auch die Vorgeschichte eines Autofahrers herangezogen werden, sprich ob dieser erstmals deutlich das Tempo überschritten hat oder schon mehrfach zu schnell unterwegs war.
Bei häufigen Verstößen plädiere ich für einen raschen Entzug, bei erstmaligen Verstößen sehe ich Geldstrafen als das bessere Mittel zur Vermeidung einer Wiederholung. Der Entzug des Führerscheins kann in vielen Fällen existenzgefährdend sein, wenn ein Mensch beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.
Grundsätzlich appelliere ich an alle Autofahrer, rücksichtsvoll und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Damit können Unfälle und Personenschäden minimiert und somit die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer erhöht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Lehmann MdB